Verbesserungen von KFW- Förderdarlehen ab 01.04.2016

Im Bereich der Immobilienfinanzierung  gibt es bei der KFW ab dem 01.04.2016 für Neubauten, Sanierungen & altersgerechtes Umbauen

( Maßnahmen Einbruchschutz)  interessante Änderungen und Verbesserungen, über die wir Sie gerne informieren.

KfW_2407

 

 

 

 

 

(KfW-Bildarchiv / Torsten George)

 

Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153)  zum 1. April 2016:

Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55
Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit auf 100.000 Euro verdoppelt
Förderung der Baubegleitung

Zum 01.04.2016 erneuert die KfW ihr Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153). Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt: Damit werden Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an.

Aufgrund der energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zusätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 31.03.2016 aus.

„Der hohe Anteil des KfW-Effizienzhauses 70 im Wohnungsneubau belegt den deutlich gestiegenen Baustandard. In Verbindung mit den neuen Anforderungen aus der EnEV ist dies der richtige Zeitpunkt, die Förderung auf effizientere Standards zu konzentrieren. Dabei gilt auch zukünftig: Je anspruchsvoller der erreichte Energieeffizienzstandard ist, desto höher die Förderung der KfW“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird eine 20-jährige Zinsbindung angeboten.

Ferner hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50% (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.
Die neuen Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick:

KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15% der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40: 10% der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55: 5% der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit

 

Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152):

12,5 % Tilgungszuschuss für Heizungs- und/oder Lüftungspaket

  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
  • Kombination: Zusammen mit dem Heizungs- und/oder Lüftungspaket können auch weitere Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden.
  • Antragstellung: Mit den Maßnahmen des “Heizungs- und Lüftungspakets” können Sie ab 01.01.2016 beginnen. Ihren Antrag können Sie jedoch erst ab dem 01.04.2016 über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 0,75 % effektiver Jahreszins
  • für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
  • bis 100.000 Euro für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen
  • Geld sparen – weniger zurückzahlen: bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss
  • Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm 430 wählen.

Dieses KfW-Programm wird aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes finanziert.

Merblatt 04/2106

Technische Anforderungen 04/2106

Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist ab 01.04.2016 nicht mehr möglich.

Anträge dafür können noch bis zum 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW) gestellt werden.

 

Neuerungen im Programm 159 – Altersgerecht Umbauen:

Die ab den 19.11.2015 verbesserte Förderung zum Thema “Einbruchschutz” wird in der Kreditvariante

zum 01.04.2016 umgesetzt und kann auch erst ab 01.04.2016 beantragt werden.

zur Zuschussvariante

Das Wichtigste in Kürze:

  • ab 0,75 % effektiver Jahreszins
  • bis 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, unabhängig von Ihrem Alter
  • für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums
  • ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)
  • Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm (455) wählen

( Quelle:  Auszug u.a. Pressemitteilung  / KfW auf  www.kfw.de)

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