Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung
In letzter Zeit haben viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung Ihren Beitragsbescheid mit einer Beitragsanpassung erhalten.
Das ist nicht erfreulich, dennoch kein Grund zu übereilten Reaktionen.
Gründe für einen Anstieg der Prämien liegen in unterschiedlichen Faktoren.
Es gibt geplante Anpassungen, wenn zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen ein bestimmtes Alter erreicht ist und seitens der privaten Krankenversicherung ab dann in einen sogenannten Erwachsenentarif umgestellt wird. Dies ist tariflich bekannt und somit keine klassiche Beitragsanpassung.
Die Gründe für eine solche Beitragsanpassung können vielfälltig sein: Oft ist es eine Mischung von Faktoren wie einer gestiegenen Lebenserwartung, gestiegene Kosten auf der Ausgabenseite (wie in vielen Bereichen ist auch das Gesundheitssystem gesetzlich wie privat nicht von einer Kostensteigerung verschont), Senkung des Rechnungszinses (bedingt durch das Niedrigzinsniveau) oder auch einer fehlerhaften Kalkulation der Tarife.
Kurzum muss man dennoch festhalten, dass im Vergleich zum gesetzlichen System die Leistungen bei den privaten Anbietern (PKV) vertraglich garantiert bleiben und sich nicht wie im gesetzlichen System (GKV) verschlechtern können wie dies in der Vergangenheit auch oft vollzogen wurde. Denn sowohl in der GKV als auch in der PKV wird die Zukunft es mit sich bringen, dass Aufwendungen im Bereich Gesundheistversorgung, sprich unter anderem Krankenkassenbeiträge, langfristig nicht sinken werden.
Eine private Krankenversicherung sollte niemals unter Aspekt der finanziellen Einsparung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Dennoch ist es privat Versicherten empfohlen, einmal einen aktuellen Preis- Leistungsvergleich zum gesetzlichen System vorzunehmen. Dabei sollten auch Prämien für adäquate Zusatzversicherungen genauso inkludiert werden wie die Frage auf welcher Basis man in Zukunft auch Beiträge entrichtet. Hier lauten u.a. Stichworte wie Beitragsbenessungsgrundlage ( BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch im Rentenalter gibt es relvante Unterschiede, worauf schliesslich Beiträge bezahlt werden ( z.B. in der GKV neben der gesetzlichen Rente auch auf Betriebsrenten, Mieteinnahmen o.ä.).
Was tun bei einer Beitragsanpassung ?
Vor allem erst einmal eines: In Ruhe und ohne Druck sollte der Versicherungsschutz, sprich Gesellschaft und Tarifleistung bzw. Preisentwicklung überprüft werden.
Nach Zugang der Anpassung haben Sie einen Monat ab Erhalt Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Dies macht allerdings nur dann Sinn, wenn Sie eine Zusage von einer neuen Krankenversicherung haben und es bei der bestehenden privaten Krankenversicherung keine sinnigen Alternativen gibt.
Man sollte sich Fragen, was brauche ich für einen Schutz (und zwar Leistungen im Krankheitsfall!! Erst im Leistungsfall werden einem diese deutlich…), welche Zusatzbausteine innerhalb des Vertrages sind für mich sinnvoll und nötig oder können ggf. wegfallen, ist die Wahl der Selbstbeteiligung die Richtige? Unumgänglich und dringend anzuraten ist, sich für diesen Bereich professionelle Hilfe in Form einer unabhängigen Beratung zu suchen.