Jetzt informieren: Ab 2021 den freigewordenen Solidaritätsbeitrag investieren. Wir zeigen wie es geht!
Ab 2021 zahlen den Soli nur noch Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, Besserverdienende sowie GmbHs und andere Körperschaften. Für rund 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Soli.
Wenn für Sie der Soli entfällt, bedeutet das, dass Sie einen freiwerdenden Betrag haben, den Sie gut anlegen können.
Meine Empfehlung an Sie: Den Nettozuwachs sofort reinvestieren!
Die Investition in eine Pflegeimmobile oder Denkmalschutzimmobilie beispielsweise, könnte nun auch ohne Eigenkapital sehr interessant für Sie sein. Durch Steuervorteile, Einnahmen aus Vermietung, KFW-Tilgungszuschuss und Reinvestition des Nettozuwachses durch entfallenen Soli wird es für viele, die gerne in eine Immobilie investieren wollen, möglich. Im besten Fall, kann sich Ihre vermietete Immobilie ab dem Jahr 2021 ganz von alleine abbezahlen. Dann hätten Sie eine Immobilie als Kapitalanlage für 0 € Aufwand pro Monat!
Müssen Sie ab 2021 Soli bezahlen? Hier geht es zum Soli-Rechner und Information darüber, wie viel Sie sparen.
Die durchschnittliche Ersparnis ab 01.01.2021 bei alleinstehenden mit 40.000 € Jahreseinkomen brutto= ca. 465 €/ Jahr.
Musterbeispiel:
Constantin Meier, alleinstehend, erhält 2020 ein Jahreseinkommen von 40.000 EUR brutto. Seine Einkommensteuer beträgt 8.452,00 EUR. Da sein Einkommen 2020 noch oberhalb der Freigrenze liegt, fällt für Herrn Meier der volle Soli-Satz an, also (8.452,00 EUR x 5,5 %=) 464,86 EUR.
Mit der Anhebung der Freigrenzen liegt das Einkommen von Herrn Meier ab 2021 unterhalb der Freigrenze. Für Herrn Meier bedeutet das, er muss ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Damit spart er 464,86 EUR im Jahr.
Wie Sie diese Ersparnis sinnvoll für das eigene Vermögen einsetzen können, erfahren Sie beim unabhängigen Experten. Unterhalten wir uns über dieses spannende Thema. Jetzt Termin vereinbaren: +49 (7251) 3812618