Der Kauf von Immobilien ist ein zunehmendes sicherer Weg geworden, Vermögenswerte zu sichern und zu mehren, denn sie garantieren fast schon eine Wertsteigerung und stetige Einnahmen.
Immobilien sind und bleiben attraktiv. Dieses ist im Investitionsverhalten der deutschen Versicherer zu erkennen. Umfragen zur folge (bsp. EY-Umfrage), die 30 Versicherer befragt haben, bestehen deren Portfolios derzeit zu 11,5 Prozent aus Immobilien, Tendenz steigend. Sie planen diese Quote in den kommenden jahren weiter zu erhöhen. Eine besondere Beliebtheit haben demnach geschlossene Immobilienfonds. Zu beobachten war zudem eine Schwerpunktverlagerung im Zuge der COVID-19 Pandemie von Logistik Objekten auf Wohnimmobilien. Im vergangenen Jahr fielen 96 Prozent der Immobilieninvestitionen auf Wohnobjekte.
Suchen Sie noch eine geeignete Immobilie um ihre Vermögenswerte zu sichern und zu steigern? Wir garantieren eine professionelle und transparente Immobilienvermittlung in Bruchsal.
Die Überschwemmungen von Mitte Juli zeigen uns, wie wichtig es ist, sein eigenes Haus richtig abzusichern. Das ZÜRS-Geo-System wurde in einer Reform zur Versicherung des Eigenheimes ergänzt und umgesetzt. Dieses erfasst nun die Hochwassergefährdung von über 22 Millionen Gebäuden in Deutschland, was bedeutet, dass nun auch Extremniederschläge als Schadensrisiko mit einbezogen werden. Dafür wurden drei verschiedene Starkregengefährdungsklassen (SGK geschaffen, welche sich nach der Lage des Gebäudes richten.
So umfasst die SGK1 höher liegende Gebäude (auf einem Hang oder einer Kuppe), die einer geringeren Gefahr ausgesetzt sind.
Die SGK 2 umfasst alle Gebäude in mittlerer und unterer Höhenlage, die nicht von einem Gewässer umgeben sind . Die höchste Stufe (SEK 3) gilt demnach für Häuser, die im Tal gebaut sind und sich in Bachnähe befinden. In diese Klasse fallen beinahe 2,6 Millionen (beinahe 12 Prozent) aller erfassten Adressen. Vergleichsweise niedrig ist die Zahl der Häuser in den SGK Klassen 1 und 2 mit 1,5 Prozent der Gebäuden.
Bei Fragen rund um die Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen unterstützen die ZÜRS Geo und die SGK die Versicherer jederzeit. Vergleichen auch Sie jetzt ihre Wohngebäudeversicherung um bei Schäden abgesichert zu sein.
Immobilien werden von vielen Deutschen als Kapitalanlage genutzt. Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren zusehends gestiegen. Folglich sind die Kosten eines Erwerbs erst nach mehreren Jahrzehnten durch Mieteinnahmen zu decken und die Immobilienfinanzierung gestaltet sich schwieriger. Die daraus errechnete Jahresanzahl (auch Vielfältiger genannt), beeinflusst die Kaufentscheidung vieler Interessenten. Mietwohnungen sind in manchen Teilen Deutschlands für das Zwölffache der Jahresnettokaltmiete (Beispiel Sachsen-Anhalt) käuflich zu erwerben. In anderen Gegenden ist es noch mehr. Ein weiterer Faktor, der ein zentrales Kriterium bei einer Kaufentscheidung darstellt ist die Weiterentwicklung einer Immobilie. Diese kann maßgeblich zur Gesamtrendite des Investments beitragen.
Die Investitionschancen sind in Deutschland unterschiedlich. Um dieses zu bewerten hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut Kaufpreisniveaus, Vervielfältiger und die zu erwartende Wertsteigerung den Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands analysiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
Ihren Aussagen nach sind in Teilen Niedersachsen (Landkreise Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Lüneburg, Osnabrück, Rotenburg/Wümme) die besten Investitionschancen, gefolgt von Teilen Schleswig-Holsteins (Herzogtum Lauenburg) und Hessen (Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach). Dazu stehen die Chancen in Teilen von Rheinland-Pfalz (Alzey-Worms, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim), Baden-Württembergs (Waldshut, Tuttlingen) sowie Bayerns (Straubing-Bogen) auch gut.
Anzumerken ist, dass diese Analysen auf Regulierungsrisiken verweisen, da steigende Mieten durch politische Intervention beeinflusst werden können.
Kein anderer Metropolen-Immobilienmarkt weltweit ist derart überhitzt wie der in der Bankenstadt Frankfurt am Main. Zu diesem Schluss kommen Analysten von UBS Global Wealth Management, die Zahlen bis Mitte 2021 ausgewertet haben. In das Ergebnis fließen neben den Immobilienpreisen Fundamentalfaktoren wie Wirtschafts-, Einkommens- und Bevölkerungsentwicklung ein. Auch München gehört zu den fünf Metropolen weltweit mit dem höchsten Blasenrisiko, neben Toronto, Hongkong und Zürich. An diesen Standorten sei das „potenzielle Ausmaß einer Preiskorrektur“ am größten.
Im Durchschnitt der 25 analysierten Metropolen stiegen die Eigenheimpreise inflationsbereinigt zwischen Mitte 2020 und Mitte 2021 um 6 Prozent, so viel wie seit 7 Jahren nicht mehr. Neben den günstigen Finanzierungskonditionen führen die Studienautoren den Preissprung auch auf die Lockdown-bedingt gewachsene Bedeutung der eigenen vier Wände zurück. Zudem hätten höhere Sparquoten und die gut laufenden Börsen für zusätzliche Liquidität gesorgt.
Wohneigentum kauft man in der Regel nicht sehr häufig im Leben, deshalb ist es ratsam, einen Makler hinzuzuziehen, damit man an die wichtigsten Sachen beim Hauskauf denkt. Darauf sollten Sie besonders achten:
Auswahl, Standort und Besichtigung
Bei der Auswahl einer Wohnung oder eines Hauses spielen viele Faktoren eine Rolle. Wie ist die Infrastruktur? Wie weit entfernt sind Kindergarten, Schule und Einkaufsmöglichkeiten? Das sind Fragen, die man sich üblicherweise stellt, bevor man ein Haus besichtigt. Wichtig ist es jedoch auch, zu erfahren, wie die Nachbarn sind, oder wie laut es dort zu verschiedenen Zeiten ist: Ist ein Objekt sehr interessant, dann besuchen Sie es zu Stoßverkehrszeiten unter der Woche oder mal am Sonntagnachmittag.
Der Preis ist ein weiterer Punkt, der sehr entscheidend ist. Zahlen Sie nicht zu viel!
Erkundigen Sie sich nach dem Preis der durchschnittlich in der Gegend für Grundstücke und vergleichbare Häuser oder Wohnungen bezahlt wird. Einen ersten Anhaltspunkt für Quadratmeterpreise für Häuser und Wohnungen finden Sie hier. Doch schauen Sie sich in der Gegend am besten ein paar Objekte live an, um ein Gefühl dafür zu bekommen.
Mängel und Schäden beeinflussen den Preis. Schauen Sie genau hin und fragen Sie den Verkäufer, denn er ist verpflichtet, Sie über alle bekannten Schäden und Mängel zu informieren. Wir empfehlen, einen Makler mitzunehmen. Makler haben Erfahrung und wissen, wo man genauer hinsehen muss. Bestehen Zweifel, lässt sich bei ernstem Interesse an dem Gebäude gegebenenfalls ein Gutachter hinzuziehen.
Notieren Sie, was es ungefähr kosten würde, die Mängel oder Schäden zu beseitigen und nehmen Sie diese Kostenrechnung mit in die Kaufverhandlung. Dokumentieren Sie alles mit Fotos.
Die Entscheidung für eine Immobilie
Sie haben sich für eine Immobilie entschieden? Dann sollten Sie diese in jedem Fall reservieren. Sicher ist es, wenn der Verkäufer eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lässt, so kann die Immobilie nicht einfach an jemand anderen verkauft werden.
Kaufvertrag und Finanzierung
Hier raten wir dazu, auf jeden Fall einen Fachmann hinzuzuziehen. Sie benötigen für die Abwicklung des Kaufvertrags und die Vorbereitung der Finanzierung sehr viele Dokumente. Der Fachmann (Makler und/oder Finanzberater) wird dafür sorgen, dass alle relevanten Punkte im Vertrag enthalten sind und hilft Ihnen nicht nur bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente, sondern rechnet mit Ihnen verschiedene Modelle der Finanzierung (passend zu Ihrer Situation) durch. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch Unterstützung bei den Terminen mit den Banken und beim Notar.
Die Übergabedes Wohneigentums
Sie haben sich für ein Haus oder eine Wohnung entschieden und erfolgreich den Kaufvertrag geschlossen? Dann sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen, das Sie und der/die Verkäufer/in unterschreiben. Denken Sie daran, Schäden und Mängel (auch an Fenster, Türen, Installationen sowie Schimmelbefall) zu protokollieren, sowie die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Stritzelberger Immobilien und unabhängige Finanzberatung ist Spezialist für Immobilienfinanzierung. Dadurch, dass wir unabhängig und neutral arbeiten, erhalten Sie das bestmögliche, auf Sie zugeschnittene Angebot. Rufen Sie an: +49 (7251) 3812618.
Seit 1. Juli ist die neue KfW-Förderung in Kraft getreten. Die sogenannte „neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ersetzt die bisherige Förderung und bringt einige Vorteile mit sich.
Zuschuss statt Kredit
Die Bundesregierung fördert energiesparende Gebäude um im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 den Energiebedarf von Wohngebäuden durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien stark zu reduzieren. Statt Kredite zu gewähren erhält dem „Bauherren“ nun Zuschüsse in Höhe von bis zu 55%, die er nicht zurückzahlen muss.
Wissenswertes
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahmen / Sanierungsmaßnahmen gezahlt
Sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude werden bezuschusst
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, der/die bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistet ist. Hier geht es zur Expertensuche.
Es wird nur noch ein Antrag gestellt. Die Kosten für die Baubegleitung werden im Antrag aufgeführt und sind zu 50% gefördert.
Es gibt sechs verschiedene Effizienzklassen für Sanierungen: KfW 40, 55, 70, 85, 100 und “Denkmal” – diese werden unterschiedlich gefördert
Einige der vorher angebotenen Programme können seit 1.7.2021 nicht mehr beantragt werden. Das finden Sie ganz unten auf dieser KfW-Seite.
Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung zu beantragen
Es gibt einiges zu berücksichtigen, wenn man die BEG-Zuschüsse beantragen möchte. Welche davon für Sie in Frage kommen und was Sie beachten müssen, erarbeiten wir in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen. Rufen Sie an: +49 (7251) 3812618. Wir freuen uns auf Ihre Aufgabe.
Die Krankenversicherungsbeiträge – im Alter fallen sie oft stark ins Gewicht. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen kommen nicht umhin, aufgrund steigender Behandlungskosten im System, die Beiträge jedes Jahr zu erhöhen. Laut dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich die Beitragserhöhungen seit 2011 sehr wenig. Im Schnitt wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen jährlich um 3,3 % und die privaten Krankenversicherungen um 3 % pro Jahr erhöht.
Dabei steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse jedes Jahr automatisch, weil die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird und sich die Beiträge am Einkommenszuwachs des Versicherten orientieren.
Bei der privaten Krankenversicherung können die Beiträge aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht stetig angepasst werden. Es erfolgt eine nachholende Anpassung, wenn bestimmte Schwellenwerte überstiegen werden. So kann es passieren, dass es einige Jahre keine wesentliche Erhöhung gibt und dann ‘plötzlich’ eine größere Erhöhung.
Das Gute: Laut dem Beitrag auf PKV.de haben sich unsere Diagnose- und Behandlungsmethoden im Vergleich sehr verbessert. Von strahlungsarmen Einblicken in den Körper und minimalinvasiven Operationen mit modernster Technologie bis hin zu schlichtweg besseren Überlebenschancen bei Erkrankungen wie zum Beispiel einem Herzinfarkt.
Doch für manche Personen sind die Erhöhungen in der privaten Krankenkasse jetzt schwer zu stemmen, trotz aller positiven Entwicklungen in der medizinischen Versorgung. In dem Fall sollten Sie darüber nachdenken, Ihren Beitrag zu reduzieren.
Das können Sie im Alter tun, um weniger Beitrag zu zahlen:
Sie können einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen
Sie können prüfen, ob es einen günstigeren Tarif gibt, der von den Leistungen dem entspricht, was Sie benötigen
Sind alle Optionen zu teuer, können Sie in den Basistarif / Standardtarif Ihrer PKV wechseln
Sie haben noch Fragen? Mit unserem Beitragsrechner erhalten Sie anhand Ihrer Eingaben eine Übersicht möglicher Beiträge. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter, wenn Sie Erläuterungen zu den Angaben oder eine Beratung möchten. Tel: +49 (7251) 3812618
Sie haben eine Immobilie mit Wohnrecht (das heißt die Immobilie wird von einer Person mit lebenslangem oder befristetem Wohnrecht benutzt)? Falls Sie die Immobilie verkaufen möchten, ist das durchaus möglich. Ein paar Dinge sollten Sie jedoch dabei berücksichtigen:
Ihre Immobilie kann auch dann verkauft werden, wenn an dieser ein Wohnrecht besteht. Die Zustimmung des Wohnberechtigten ist dafür nicht erforderlich, denn ein Verkauf wirkt sich nicht auf das Wohnrecht aus.
Eine Immobilie, in der eine wohnberechtigte Person lebt, kann von dem Käufer nur eingeschränkt genutzt werden und das hat negative Auswirkungen auf den Wert der Immobilie. Es handelt sich um eine Wertminderung durch bestehendes Wohnrecht.
Der zu erzielende Erlös bei einem Verkauf reduziert sich etwa um den Mietbetrag, welcher dem Käufer durch das bestehende Wohnrecht entgeht. Bei der Berechnung der Höhe der Verkaufserlösminderung, wird daher die voraussichtliche Lebenserwartung des Wohnberechtigten zugrunde gelegt, die aus den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung: Anruf an +49 (7251) 3812618
Ein Wohnrecht kann zwischen dem Eigentümer und dem Wohnberechtigten vertraglich vereinbart werden aber nur mit einem offiziellen Grundbucheintrag ist der Wohnberechtigte vor den Ansprüchen von Dritten geschützt.
Und wenn ich einen Teil meiner Immobilie verkaufen möchte? Sofern sich das Wohnrecht auf den Teil eines Gebäudes bezieht, ist dem Wohnberechtigten die Nutzung vorhandener gemeinschaftlicher Räume und Gegenstände gestattet, sofern diese für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt wurden. Immobilien-Experten können Sie in Bezug auf die Eintragung eines Wohnrechts kompetent beraten und beantworten alle Fragen zum Thema Immobilien-Teilverkauf. Es gibt unterschiedliche Modelle der Immobilienverrentung und die Vorteile durch einen Teilkauf lassen sich schnell berechnen.
Hintergrundwissen
Das Wohnrecht ist im § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und bezeichnet das Recht, eine Immobilie oder einen Teil einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.
Ein Wohnrecht kann einer Person sowohl gegen Zahlung eines bestimmten Betrags als auch unentgeltlich eingeräumt werden. Es kann befristet oder unbefristet, bzw. lebenslang sein (in diesem Fall endet es mit dem Tod der Person)
Ein Wohnrecht ist steuerfrei, da die wohnberechtigte Person keine Einnahmen damit erzielt.
Im Unterschied dazu ist der Nießbrauch für die berechtigte Person gegebenenfalls steuerpflichtig (hier darf der / die Berechtigte eine Immobilie selbst bewohnen, darf sie allerdings auch vermieten und die daraus entstehenden Mieteinnahmen behalten). Dafür trägt diese Person allerdings auch die Verantwortung für die Immobilie und muss sämtliche anfallenden Kosten übernehmen.
Benötigen Sie guten Rat von einem unabhängigen Finanzberater? Wir helfen Ihnen weiter. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin. Online oder persönlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:+49 (7251) 3812618
Eine Übersicht über die derzeit geltenden TOP-Zinsen finden Sie hier
Wer auf seinem Dach eine Solarstromanlage betreibt, profitiert gleich an zwei Fronten:
Sparen durch Eigenverbrauch. Einen (möglichst großen) Teil des Solarstroms verbrauchen Sie selbst und sparen damit jede Menge Geld gegenüber dem „regulären Kauf“ vom Netzbetreiber.
Gewinn durch Netzeinspeisung. Den Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht wird, vergütet der Netzbetreiber mit gesetzlich festgelegten Centbeträgen pro kWh.
Staatliche Förderung
Der Staat garantiert diese sogenannte Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Solarstromanlage. In den letzten Jahren wurde die festgelegte Einspeisevergütung zwar immer geringer, Anlagenbetreiber haben jedoch laut Stiftung Warentest gute Chancen, in den kommenden 20 Jahren eine Rendite von mehr als 4% zu erzielen. Je mehr der Strompreis steigt, desto mehr profitiert der Solaranlagenbetreiber.
Für April 2021 liegt die Einspeisevergütung für Solar-Anlagen bei einer Höchstleistung der Solarstromanlage von bis zu zehn Kilowattpeak bei 7,81 Cent pro Kilowattstunde über die nächsten 20 Jahre. Die Einspeisevergütung ändert sich monatlich.
Größere Anlagen werden attraktiver: Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt (kW) entfällt seit Anfang 2021 die EEG-Umlage, die Eigentümer auf den selbst verbrauchten Solarstrom zahlen mussten, wenn die Anlage größer 10 Kilowatt war.
Vorher war es so, dass kleinere Anlagen manchmal rentabler waren, da man hierfür keine Abgaben zahlen musste. Die optimale anteilige Mischung zwischen Eigenverbrauch und Stromeinspeisung ist individuell und von der Leistung der Solaranlage abhängig, doch es lohnt sich, alles durchzurechnen, denn die richtige Mischung zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung ist der Schlüssel zum Ertrag.
„Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bleibt auch 2021 eine rentable Geldanlage für Hausbesitzer – wenn diese einen möglichst hohen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Berechnungen von Finanztest zeigen: Trotz gesunkener Einspeisevergütung haben Anlagenbetreiber gute Chancen, in den kommenden 20 Jahren eine Rendite von mehr als 4 Prozent zu erzielen. Auch bei einem Betrieb mit Batteriespeicher ist inzwischen ehr als eine schwarze Null möglich.“
Quelle: Stiftung Warentest
Apropos Speicher:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den erzeugten Strom zu speichern, doch wann lohnt sich ein Solar-Stromspeicher? Auch hier hängt es von der jeweiligen Situation ab. Am häufigsten wird ein Blei-Akku verwendet, auch wenn es effizientere Akkus gibt. Letztere sind in der Anschaffung jedoch auch teurer. Wichtig sind vor allem zwei Sachen:
Der Solar-Stromspeicher sollte beim Neukauf einer Photovoltaikanlage gleich mitgekauft werden, um eine lange Laufzeit zu haben.
Der gespeicherte Strom sollte für die Eigennutzung verbraucht werden.
Schon mal darüber nachgedacht, Ihr Dach zu vermieten? Sie können selbst keine Solar-Anlage betreiben? Dann überlassen Sie Ihr Dach doch einem Investor. Es gibt im Internet sogenannte „Dachbörsen“, auf denen Dachflächen verschiedener Größen für Photovoltaik-Investoren angeboten werden. In dem Fall erhalten Sie einfach eine Pacht für Ihre Dachfläche. Interessiert? Infos und Empfehlungen zu Dachbörsen finden Sie hier
Noch Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Investition in eine passende Anlage. Einfach anrufen und Termin vereinbaren. Tel. +49 (7251) 3812618
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