Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Einfamilienhausbesitzer
Bekannte KfW-Förderprogramme und vergünstigte Kredite für eine Immobilienfinanzierung – ein Überblick
„My home ist my castle“ – dieses alte Sprichwort gilt in Deutschland für sehr viele Menschen. Durch die Bedrohungen des Klimawandels werden energetische Fragen beim Bau, Kauf oder der Sanierung einer Immobilie indes immer wichtiger. Mit staatlichen Förderungen können Einfamilienhausbesitzer hierbei eine Menge erreichen.
Aus diesem Grund werden nun einige wichtige Förderprogramme der KfW einmal übersichtlich aufgezeigt:
Tabelle 1: Wichtige Förderprogramme der KfW im Überblick
KfW-Programm 151 – „Energieeffizient sanieren – Kredit“ |
Dieses Programm fördert alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards führen. Sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmen-Pakete sind förderfähig:
– Wärmedämmung
– Erneuerung von Fenstern und Außentüren
– Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
– Einbau oder Erneuerung einer Heizungsanlage |
– Deutlich vergünstigter Kredit/Kreditsumme von bis zu 100.000 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 50.000 Euro (energetische Einzelmaßnahmen)
– Laufzeit bis zu 30 Jahre
– Tilgungsfreie Zeit zu Beginn des Darlehens
– Je nach Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards bis zu 27.500 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit möglich |
– Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung– Komplettsanierung mit hohem Energiespar-potenzial
– Eigenheime, Mietshäuser und Umwidmungen von beheizten Gewerbeflächen zu Wohnhäusern
– Keine Förderung von Ferienhäusern |
KfW-Programm 167 – „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ |
Dieses Programm ist speziell für die Modernisierung und Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen. Folgende Maßnahmen gelten als Förderfähig:– Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
– Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z.B. Holzvergaser oder Pelletheizungen)
– Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
– Heizungskombis (erneuerbare Energien und fossile Energieträger) |
– Vergünstigter Kredit– Bis zu 50.000 Euro Kreditsumme pro Wohnungseinheit
– 4-10 Jahre Laufzeit
– Anfängliche Tilgungsfreie Zeit von 1-2 Jahren |
– Heizungserneuerungen– Kompletter Austausch der Heizungsanlage
– Kombinierbar mit anderen Förderungen (z.B. Programm 151), falls die Kosten für die Heizung das Fördervolumen sprengen
– Ferienhäuser werden nicht gefördert |
KfW-Programm 274 „Standard-Photovoltaik“ |
Der Aufbau neuer Solaranlagen sowie die effektive Modernisierung neuerer Anlagen werden gefördert. Auch Batteriespeicher in der Nachrüstung können förderfähig sein. |
– Vergünstigter Kredit– Kreditsumme von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
– Bis zu 20 Jahre Laufzeit
– Tilgungsfreier Zeitraum zu Beginn |
– Stromerzeugung durch Solarenergie– Privathäuser
– Unternehmen
– Es muss zumindest ein kleiner Teil des Stroms in das Stromnetz eingespeist werden.
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Darüber hinaus haben interessierte Privatpersonen auch noch die Möglichkeit, die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen. Die BAFA-Förderung beschränkt sich dabei auf verschiedenen Formen der modernen Heizung:
- Solarthermie: mindestens 2.000 Euro Förderung
- Biomasse-Anlagen: mindestens 2.000 Euro Förderung (Scheitholzvergaser-Anlagen)
- Wärmepumpen: mindestens 1.300 Euro Förderung (elektrisch betriebene Wärmepumpen mit Wärmequelle Luft)
Mitunter kann es also auch interessant sein, sich zusätzlich zur KfW auch die Fördermöglichkeiten des BAFAs anzuschauen.
Energieberatung – damit die Förderung nicht am Ende verpufft
Gerade bei der KfW-Förderung wird durch energetische Sanierungen versucht, einen bestimmten Energiestandard für ein Gebäude zu erreichen. Auch wenn für die Hausbesitzer die Förderung im Vordergrund steht, ist es dem Staat wichtig, auf diese Weise den Energieverbrauch auch tatsächlich abzusenken. Aus diesem Grund sind Teile der Förderung beispielsweise an die Erreichung der Standards geknüpft. Wer diese am Ende nicht erreicht, muss beispielsweise auf Tilgungszuschüsse verzichten. Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen.
Tabelle 2: Beispiel für eine Förderung:
Maßnahmenpaket zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standard 70 |
100.000 Euro |
Günstiger Kredit: 100.000 Euro
Möglicher Tilgungszuschuss: 22.500 Euro |
Tatsächlich zu zahlender Kredit |
77.500 Euro |
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Sollten die Maßnahmen aufgrund schlechter Vorbereitung oder falscher Planung am Ende nur für den Standard „KfW-Effizienzhaus 100“ ausreichen, läge der Tilgungszuschuss nur bei 15.000 Euro. Dies zeigt sehr eindeutig, wie wichtig eine Energieberatung sein kann.
Die Vorteile im Überblick:
- Es wird im Vorhinein eine Bestandsaufnahme durchgeführt
- Auf Basis des Ergebnisses können geeignete Maßnahmen und deren Potenzial festgelegt werden
- Die Erreichung eines bestimmten Standards lässt sich vorher planen
- Die Kosten für einen anerkannten Energieberater können vom BAFA gefördert werden
Fazit
Neben den hier aufgeführten Fördermöglichkeiten gibt es noch sehr viele kommunale Förderprogramme, die eventuell interessant sein können. Wer sich also für eine energetische Sanierung seiner Immobilie interessiert, kann durch geschickte Programmauswahl und eine günstige Bank die Kosten erheblich senken. Ein solcher Schritt ist somit mehr als lohnend.