Was Versicherungsnehmer bei Beantragung beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare09.02.2016
Vor allem in einer Beratung und Beantragung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen sollten Versicherungsnehmer die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ beachten. Sie hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen.
Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.