Jetzt noch an den Börsen investieren ? Man kann es wohl als „Trump-Effekt“ bezeichnen: Die Börsenindizes wie Dow Jones und DAX legen eine wahre Rallye hin. Der US-Leitindex jagte in den letzten Monaten von einem Rekordhoch zum nächsten und übersprang dabei erstmals die 20.000-Punkte-Marke. Sein deutsches Pendant hat zwar den Höchststand von 12.375 Punkten, erreicht im April 2015, noch nicht geknackt, kratzt aber wieder hartnäckig an der 12.000er-Marke.
Angesichts dieser Bewertungen fragen sich Analysten, wie weit die Hausse noch gehen kann.
Die Frage nach dem richtigen Investitionszeitpunkt für die perfekte Geldanlage, wird wohl immer den Blick in die Glaskugel bedürfen und somit schwer zu beantworten sein.
Wem es daran gelegen ist, sinnvoll und risikominimiert Vermögen aufzubauen bzw. bestehendes Vermögen gut und rentabel anzulegen, kommt an Investmentanlagen wie z.B. Aktienfonds nicht vorbei. Sinniger Weise per Sparplan, um durch die unterschiedlichen Investitionszeiträume Chancen zu erhöhen und Kursverlust- Risiken zu minimieren.
Hoch im Kurs, da kostengünstig, sind in letzter Zeit Indexfonds, die weltweit aufgestellt sind und Aktien aus verschiedenen Branchen enthalten. Indexfonds kosten kaum Gebühren, weil sich nicht aktiv gemanagt werden, sondern einen Aktienindex wie z.B. den Dax abbilden.
Wer das Kursrisiko meiden möchte oder auch alternative, in Zeiten des Tiefzinsniveaus dennoch rentable Anlagen in sein Portolio aufnehmen möchte, dem empfiehlt sich z.B. auch bei Bedarf und Eignung Direkt- Anlagen in Containern. Vorsteuerrenditen um die 4% sind hier noch reell, der Anlagezeitraum von 5 Jahren überschaubar und durch vierteljährliche Mietauszahlungen das Kapital nicht komplett gebunden.
In den aktuellen Aktienkursen finden sich Hoffnungen eingepreist, die sich erst noch bewahrheiten müssen. Dazu gehört der erwartete, zumindest kurzfristige US-Boom durch die von Donald Trump angekündigten Steuersenkungen und Investitionserhöhungen. Noch immer ist nicht absehbar, welche seiner teils widersprüchlichen Ankündigungen der US-Präsident umsetzt, zumal der Kongress ein Wörtchen mitredet. An der Frankfurter Börse gehen viele Experten von einer Phase der Konsolidierung aus; manche halten aber auch einen weiteren deutlichen Anstieg für möglich. Es zeigt sich, dass die Zeiten unberechenbarer geworden sind, auch für Finanzanleger.
Worauf müssen sich Anleger im frisch angebrochenen Jahr einstellen? Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
Die Weltkonjunktur wird voraussichtlich nicht nennenswert von der Stelle kommen. Lediglich aus den Schwellenländern erwarten die Makroökonomen positive Impulse. Wie es in den USA weitergeht, hängt von den konkreten Maßnahmen der kommenden Führung ab. Europa dürfte wie auch Japan kaum Wachstum verzeichnen.
China dürfte seine Rolle als Wachstumslokomotive der Weltwirtschaft wieder verstärkt einnehmen, denn es investiert – unter anderem mit dem Mammutprojekt „One Belt, One Road“ – derzeit riesige Summen.
Der Ölpreis ist zuletzt wieder leicht gestiegen, so dass viele Ölförderländer nicht mehr defizitär wirtschaften müssen. Die Tiefstpreise von Anfang 2016 dürften nicht wiederkehren, aber ein Höhenflug wie bis 2014 ebenso wenig. Erwartet wird ein Niveau von 50plus US-Dollar.
Nachdem die US-Notenbank Fed die Zinswende eingeleitet hat, dürfte die weltweit verfügbare Liquidität ihren Zenit überschritten haben. EZB und Bank of Japan werden aber voraussichtlich weiter expansiv agieren.
International gibt es eine Tendenz zum Protektionismus: Nationale Volkswirtschaften sollen stärker geschützt werden, der freie Welthandel wird kritischer gesehen. Das könnte sich – wie auch in den USA erwartet – nach den Wahlen in Frankreich und Italien (falls es dort zu vorgezogenen Wahlen kommt) auswirken.
Werdende Eltern stellen sich oft die Frage, ob der Nachwuchs privat oder gesetzlich krankenversichert werden muss oder kann. Je nach vorliegender Konstellation kann ein Kind automatisch ab der Geburt gesetzlich krankenversichert sein. Doch auch wenn sich bestimmte Faktoren ändern, wie die berufliche Tätigkeit oder das Einkommen eines Elternteils, kann dies Auswirkungen darauf haben, inwieweit ein Kind in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern ist.
Grundsätzlich hängt es von verschiedenen Kriterien ab, inwieweit ein Kind über die private oder gesetzliche Krankenversicherung abzusichern ist.
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, ist deren Kind ab Geburt automatisch im Rahmen der Familienmitversicherung gesetzlich krankenversichert.
Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil pflichtversichert und der andere nicht berufstätig oder geringfügig beschäftigt ist und ebenfalls im Rahmen der Familienmitversicherung bereits beim Ehepartner mitversichert ist.
Beitragsfreie Familienversicherung
In der GKV pflichtversichert sind gemäß § 5 SGB V unter anderem Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro im Monat und unter der Versicherungspflicht-Grenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze) von aktuell 56.250 Euro im Jahr verdienen, aber auch Auszubildende.
Wer im Rahmen der Familienmitversicherung beitragsfrei in der GKV versichert ist, regelt der § 10 SGB V. Eine kostenfreie Familienmitversicherung gilt unter anderem für alle minderjährigen leiblichen oder adoptierten Kinder beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlicher Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Das minderjährige Kind darf jedoch kein oder nur ein geringes Gesamteinkommen von bis zu 415 Euro im Monat (in 2016) – das entspricht einem Siebtel der sogenannten Bezugsgröße – haben, außer es ist geringfügig beschäftigt.
Zum Gesamteinkommen zählen regelmäßige Einkünfte aus Miet- oder Zinserträgen, aus einer selbstständigen Tätigkeit sowie Renteneinkünfte – Bafög-Leistungen zählen nicht dazu. Kinder, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen, dürfen maximal monatlich 450 Euro verdienen, um weiterhin in der GKV familienversichert zu bleiben.
Mitversicherung von volljährigen Kindern
Volljährige Kinder können ebenfalls kostenlos familienmitversichert bleiben, sofern sie nicht erwerbstätig sind und das 23. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, zum Beispiel in einem Studium befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, ist eine beitragsfreie Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Nur für Kinder, die seit der Geburt oder ab einem Zeitpunkt während einer bestehenden Familienversicherung behindert sind und nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, besteht eine altersunabhängige Familienversicherung.
Wenn der Nachwuchs studiert
Studenten, die einen dualen Studiengang absolvieren, gelten als Auszubildende, wenn sie ein Arbeitsentgelt (Gehalt), Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten. Sie sind somit in der GKV pflichtversichert. Die Beiträge, die sie für die gesetzliche Krankenversicherung entrichten müssen, werden in der Regel automatisch von ihrem Einkommen durch den Arbeitgeber abgezogen und an die jeweilige Krankenkasse weiterleitet.
Wer als Student 25 Jahre alt wird und damit die Altersgrenze für eine beitragsfreie Familienversicherung überschritten hat, kann sich bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für einen festgelegten Beitrag weiterversichern.
Für 2016 sind das derzeit monatlich 61,01 Euro für die gesetzliche Kranken- und 14,03 Euro beziehungsweise bei Kinderlosen 15,52 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt eventuell noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag.
Diese vergünstigte GKV-Versicherung ist maximal bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, höchstens jedoch bis zum 30. Lebensjahr möglich. Studierende können aber auch eine private Krankenvollversicherung abschließen. Die privaten Krankenversicherer bieten hierfür in der Regel vergünstigte Studententarife an, die im Gegensatz zur GKV auch über das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr hinausgehen können.
Privat krankenversicherte Eltern
Wenn beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, ist auch das Kind privat abzusichern. In diesem Fall sollten werdende Eltern sich möglichst noch vor der Geburt um einen entsprechenden privaten Krankenvollversicherungs-Schutz für das Kind kümmern.
Zwar ist die Absicherung in der PKV im Gegensatz zur GKV nicht kostenlos, dafür kann bei der privaten Krankenversicherung aber ein besserer Versicherungsschutz im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung vereinbart werden.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss dann einen Aufnahmeantrag beim privaten Krankenversicherer gestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Geburt.
Voraussetzung ist nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert ist, bei dem auch das Kind versichert werden soll.
Wenn einer privat…
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert, hängt es unter anderem von der jeweiligen Einkommenshöhe der Elternteile ab, ob ein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden kann.
Ist ein Elternteil privat krankenversichert und verdient zum einen mehr als 56.250 Euro (Versicherungspflicht-Grenze) im Jahr und zum anderen mehr als der in der GKV versicherte Elternteil, besteht zwar ein Wahlrecht, das Kind über die PKV oder die GKV zu versichern.
Allerdings ist in diesem Fall eine beitragsfreie Familienversicherung über die GKV ausgeschlossen. Das Kind kann also entweder in der PKV oder als freiwillig versichertes Mitglied gegen einen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden.
…und der andere gesetzlich krankenversichert ist
Anders verhält es sich, wenn der in der PKV-versicherte Elternteil weniger verdient als der Elternteil, der über die GKV abgesichert ist: Hier kann das Kind entweder im Rahmen der Familienmitversicherung kostenlos in der GKV oder aber kostenpflichtig, dafür aber optional mit einem besseren Versicherungsschutz über die PKV krankenversichert werden.
Das Gleiche gilt, wenn ein Elternteil, beispielsweise ein Selbstständiger, in der PKV versichert ist, sein Einkommen aber unterhalb der Versicherungspflicht-Grenze liegt und der andere Elternteil GKV-Mitglied ist.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Einfamilienhausbesitzer
Bekannte KfW-Förderprogramme und vergünstigte Kredite für eine Immobilienfinanzierung – ein Überblick
„My home ist my castle“ – dieses alte Sprichwort gilt in Deutschland für sehr viele Menschen. Durch die Bedrohungen des Klimawandels werden energetische Fragen beim Bau, Kauf oder der Sanierung einer Immobilie indes immer wichtiger. Mit staatlichen Förderungen können Einfamilienhausbesitzer hierbei eine Menge erreichen.
Aus diesem Grund werden nun einige wichtige Förderprogramme der KfW einmal übersichtlich aufgezeigt:
Dieses Programm fördert alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards führen. Sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmen-Pakete sind förderfähig:
– Wärmedämmung
– Erneuerung von Fenstern und Außentüren
– Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
– Einbau oder Erneuerung einer Heizungsanlage
– Deutlich vergünstigter Kredit/Kreditsumme von bis zu 100.000 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 50.000 Euro (energetische Einzelmaßnahmen)
– Laufzeit bis zu 30 Jahre
– Tilgungsfreie Zeit zu Beginn des Darlehens
– Je nach Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards bis zu 27.500 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit möglich
– Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung– Komplettsanierung mit hohem Energiespar-potenzial
– Eigenheime, Mietshäuser und Umwidmungen von beheizten Gewerbeflächen zu Wohnhäusern
Dieses Programm ist speziell für die Modernisierung und Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen. Folgende Maßnahmen gelten als Förderfähig:– Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
– Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z.B. Holzvergaser oder Pelletheizungen)
– Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
– Heizungskombis (erneuerbare Energien und fossile Energieträger)
– Vergünstigter Kredit– Bis zu 50.000 Euro Kreditsumme pro Wohnungseinheit
– 4-10 Jahre Laufzeit
– Anfängliche Tilgungsfreie Zeit von 1-2 Jahren
– Heizungserneuerungen– Kompletter Austausch der Heizungsanlage
– Kombinierbar mit anderen Förderungen (z.B. Programm 151), falls die Kosten für die Heizung das Fördervolumen sprengen
– Ferienhäuser werden nicht gefördert
KfW-Programm 274 „Standard-Photovoltaik“
Der Aufbau neuer Solaranlagen sowie die effektive Modernisierung neuerer Anlagen werden gefördert. Auch Batteriespeicher in der Nachrüstung können förderfähig sein.
– Vergünstigter Kredit– Kreditsumme von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
– Bis zu 20 Jahre Laufzeit
– Tilgungsfreier Zeitraum zu Beginn
– Stromerzeugung durch Solarenergie– Privathäuser
– Unternehmen
– Es muss zumindest ein kleiner Teil des Stroms in das Stromnetz eingespeist werden.
Darüber hinaus haben interessierte Privatpersonen auch noch die Möglichkeit, die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen. Die BAFA-Förderung beschränkt sich dabei auf verschiedenen Formen der modernen Heizung:
Solarthermie: mindestens 2.000 Euro Förderung
Biomasse-Anlagen: mindestens 2.000 Euro Förderung (Scheitholzvergaser-Anlagen)
Wärmepumpen: mindestens 1.300 Euro Förderung (elektrisch betriebene Wärmepumpen mit Wärmequelle Luft)
Mitunter kann es also auch interessant sein, sich zusätzlich zur KfW auch die Fördermöglichkeiten des BAFAs anzuschauen.
Energieberatung – damit die Förderung nicht am Ende verpufft
Gerade bei der KfW-Förderung wird durch energetische Sanierungen versucht, einen bestimmten Energiestandard für ein Gebäude zu erreichen. Auch wenn für die Hausbesitzer die Förderung im Vordergrund steht, ist es dem Staat wichtig, auf diese Weise den Energieverbrauch auch tatsächlich abzusenken. Aus diesem Grund sind Teile der Förderung beispielsweise an die Erreichung der Standards geknüpft. Wer diese am Ende nicht erreicht, muss beispielsweise auf Tilgungszuschüsse verzichten. Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen.
Tabelle 2: Beispiel für eine Förderung:
Vorgang
Kosten
Förderung
Maßnahmenpaket zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standard 70
100.000 Euro
Günstiger Kredit: 100.000 Euro
Möglicher Tilgungszuschuss: 22.500 Euro
Tatsächlich zu zahlender Kredit
77.500 Euro
–
Sollten die Maßnahmen aufgrund schlechter Vorbereitung oder falscher Planung am Ende nur für den Standard „KfW-Effizienzhaus 100“ ausreichen, läge der Tilgungszuschuss nur bei 15.000 Euro. Dies zeigt sehr eindeutig, wie wichtig eine Energieberatung sein kann.
Die Vorteile im Überblick:
Es wird im Vorhinein eine Bestandsaufnahme durchgeführt
Auf Basis des Ergebnisses können geeignete Maßnahmen und deren Potenzial festgelegt werden
Die Erreichung eines bestimmten Standards lässt sich vorher planen
Die Kosten für einen anerkannten Energieberater können vom BAFA gefördert werden
Fazit
Neben den hier aufgeführten Fördermöglichkeiten gibt es noch sehr viele kommunale Förderprogramme, die eventuell interessant sein können. Wer sich also für eine energetische Sanierung seiner Immobilie interessiert, kann durch geschickte Programmauswahl und eine günstige Bank die Kosten erheblich senken. Ein solcher Schritt ist somit mehr als lohnend.
Wer chronisch krank ist oder schon einmal wegen Depressionen oder Rückenleiden behandelt wurde, hat es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten schwer.
Die Entscheidung über die Antragsannahme wird individuell getroffen, doch es gibt gewisse Tendenzen.
So sind die Versicherer bei psychischen Beschwerden sehr vorsichtig und lehnen vielfach ab, insbesondere bei einer laufenden Therapie. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Besser sieht es bei Rückenbeschwerden aus – hier formulieren die Anbieter oft einen Ausschluss, so dass keine Rente gezahlt wird, wenn das Rückenleiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
Es empfiehlt sich, vor einem Antrag zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, was beim Abschluss über einen Versicherungsmakler möglich ist, nur dieser gewährleistet eine unabhängige Beratung, losgelöst von Abhängigkeiten zu bestimmten Versicherungen und im besten Fall unter Anwendung von real unabhängigen Vergleichsrechnern bzw. mit Bedingungsvergleichen. Weitere Empfehlung: alle Gesundheitsfragen peinlich genau zu beantworten.
Wer keine Berufsunfähigkeitspolice erhält, kann die Schutzlücke beispielsweise mit einer Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auffüllen – oder gleich mit einem Bündel dieser Alternativen.
Artikel ohne Wertung und Haftung aus procontra- online vom Joachim Haid:
Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Riester-Rente nicht schon allein auf Grund der Bruttobeitragsgarantie nicht zu teuer ist. Schließlich muss der Anbieter zum Rentenbeginn sicherstellen, dass mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Initiative pro Riester (www.proriester.de) habe ich hierzu Walter Riester am 20.01.2016 in Heidelberg interviewt. Ich wollte von ihm wissen, ob diese Bruttobeitragsgarantie noch zeitgemäß ist und ob es nicht sinnvoller wäre, eine flexible Beitragsgarantie, in der Höhe dem Absicherungswunsch des Kunden entsprechend, zu ermöglichen.
Hierzu führte Herr Riester aus, dass er auch in der aktuellen Phase diese gesetzliche Regelung für sehr wichtig hält. Die Garantie ist bereits in der aktuellen Ausgestaltung sehr flexibel, da sie nicht dauerhaft vorhanden ist, sondern eben zum Rentenbeginn ihre Wirkung zeigt. Kündigt der Kunde z.B. vorher seinen Riester-Vertrag, verfällt die Garantie. Ein langfristiges Produkt, welches teilweise über Jahrzehnte läuft, wird immer wieder einmal Phasen niedriger Zinsen erleben und diese auch überstehen, ohne großen Schaden zu erleiden. Es wird aber auch wieder Zeiten steigender Zinsen geben. So lange aber die Menschen in dem hohen Maße wie aktuell Angst haben, ihr Kapital verlieren zu können, ist es außerordentlich wichtig, ihnen sagen zu können, dass ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, außer man kündigt vor Rentenbeginn, so Riester weiter.
Sparer sollten selbst entscheiden.
Persönlich würde ich es bevorzugen, wenn der Sparer entsprechend seinem Risikoprofil selbst entscheiden könnte, welches Absicherungsniveau er wünscht. Hierzu können dem Gesetzgeber gegenüber Anregungen gemacht werden. Dem Verbraucher von der Riester-Rente pauschal abzuraten, solange dieser Punkt nicht erfüllt ist, halte ich für einen großen Fehler.
Man muss aber auch anerkennen, dass durch die aktuelle gesetzliche Regelung kein Sparer zum Rentenbeginn, trotz mehrerer Finanzkrisen bisher, Geld verloren haben wird. Schließlich wurde die Riester-Rente nicht nur eingeführt, um die seit 1957 etwa verdoppelte Rentenbezugszeit, bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen der Rentner im Alter, mit finanzieren zu können, sondern auch, um die Auswirkungen der damaligen Rentenreform durch private, staatlich geförderte Altersvorsorge ausgleichen zu können.
Nicht pauschal von Riester-Renten abraten
Berücksichtigt man die Zulagen- und in vielen Fällen die zusätzliche steuerliche Förderung, so gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen sich die Riester-Rente selbst rein unter Betrachtung des Verhältnisses von selbst eingezahlten Beiträgen und dem bei Rentenbeginn vorhandenen Garantiekapital rechnet. Der Kunde sollte durch den Berater/Vermittler objektiv zu den Vorteilen und der Funktionsweise der Riester-Rente informiert werden. Dazu gehören natürlich auch die „Spielregeln“, die in den Medien gerne pauschal als Nachteil dargestellt werden. Anschließend kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die Riester-Rente als einen Baustein seiner Altersvorsorgeplanung nutzen möchte, oder nicht. Von der Riester-Rente pauschal abzuraten, halte ich für einen klaren Beratungsfehler, für den der Vermittler haftbar zu machen ist.
Rechenbeispiele ohne Wertentwicklung
In den folgenden zwei Rechen-Beispielen habe ich ganz bewusst eine Wertentwicklung außen vor gelassen. Betrachtet werden also Worst-Case-Fälle, die das Greifen der Bruttobeitragsgarantie bei Riester veranschaulichen sollen. Vorteil: Es kann niemand kritisieren, dass eine angenommene Wertentwicklung von x% zu hoch sei. Auch Diskussionen über unterschiedliche Riester-Produktkosten entfallen. Denn laut Gesetzgeber müssen bei Rentenbeginn die eingezahlten Riester-Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen, egal wie hoch die Kosten waren, egal, wie die Wertentwicklung war, selbst wenn diese negativ wäre.
Beispiel 1, Single, 35 Jahre alt, Jahresbruttoeinkommen € 40.000.-, keine Kinder, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel wird unterstellt, dass sich das Einkommen die nächsten 32 Jahre weder erhöht, noch verringert. Je näher das Einkommen dem maximalen Brutto kommt, aus dem sich aktuell der maximale Riester-Beitrag errechnet (€ 52.000.- X 4% = € 2.100.- Jahresbeitrag inkl. Zulagen), desto höher würde der Steuervorteil und damit die prozentuale Förderung.
Garantie-Guthaben zum Rentenbeginn
51.200,00 €
./.Riester-Zulagen (€ 154,- X 32)
4.928,00 €
./. Steuervorteile
12.492,16 €
Eigenleistung des Kunden
33.779,84 €
Natürlich basiert die Berechnung des Steuervorteils auf der heutigen Steuergesetzgebung. Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, wie sich die Steuersätze in den nächsten 32 Jahren entwickeln. Hochrechnungen kann man immer nur basierend auf der aktuellen Gesetzgebung machen. Das gilt aber natürlich für alle Produkte, mit denen man die Riester-Rente gegenüberstellen könnte.
Zusammenfassung:
Bei Rentenbeginn sind garantiert € 51.200,00 Guthaben vorhanden. Davon hat der Sparer selbst lediglich € 33.779,84 bezahlt, die Differenz in Höhe von € 17.420,16 sind staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Das entspricht einer Förderung in Höhe von 34,02% im Verhältnis zum Garantieguthaben.
Über die Vertragslaufzeit erhält dieser Riester-Sparer eine Rendite von 51,57%, was einer mittleren Jahresrendite von 1,61% entspricht. Wie gesagt: im Worst-Case-Fall, also bei 0% Wertentwicklung und nach allen Kosten!
Selbst diese extreme Worst-Case-Betrachung liefert also eine bessere Rendite, als aktuell Tagesgeldkonten.
Hinzu kommt, dass der Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent förderunschädlich kapitalisieren könnte. Vor Steuern wären das, wieder unter der Annahme, es hätte keine Wertentwicklung gegeben, € 15.360.- Unterstellen wir in dem Jahr, in dem diese Kapitalisierung als Rentner stattfindet z.B. einen Grenzsteuersatz von 30% und rechnen diesen, grob vereinfacht, auf diese € 15.360.-, blieben netto € 10.752.- übrig.
Setzen wir diesen Betrag ins Verhältnis zu seinen selbst eingezahlten Beiträgen in Höhe von € 33.779,84 entspricht dies einem knappen Drittel. Das bedeutet, der Kunde hätte bei Rentenbeginn über die Kapitalisierungsmöglichkeit bereits ca. 1/3 seiner selbst eingezahlten Beiträge zurück.
Beispiel 2: Mutter alleinerziehend, ledig, 30 Jahre, 2 Kinder (geboren 2011 und 2013), Jahresbruttoeinkommen: € 9.000.-, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel müsste man berücksichtigen, dass die jährliche Kinderzulage in Höhe von insgesamt € 600.- spätestens dann wegfällt, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Fallen die Kinderzulagen weg, würde sich der Eigenbeitrag der Mutter entsprechend erhöhen. Unterstellten wir den unrealistischen Fall, dass die Mutter dann immer noch € 9.000.- Brutto verdienen würde, ergäbe sich ein monatlicher Eigenbeitrag in Höhe von 4% X € 9.000.- abzüglich € 154.- Grundzulage der Mutter /12 = € 17,17 im Monat, aktuell zahlt sie den Sockelbeitrag in Höhe von € 5.- im Monat.
Es ist aber auf der anderen Seite auch unwahrscheinlich, dass die Mutter während die Kinder älter werden, nicht mehr Einkommen erhält. Irgendeine Annahme muss ich treffen, um eine Berechnung für eine alleinerziehende Frau darstellen zu können, deshalb habe ich folgendes gemacht:
Einkommen bis zum Rentenbeginn unverändert gelassen, was wohl auch wieder eher ein Worst-Case ist. Die Kinderzulagen fallen mit Erreichen des 25. Lebensjahres der Kinder weg, also einmal im Jahr 2036 und einmal im Jahr 2038.
2016 bis 2036 (20 Jahre): Eigenleistung im Jahr = € 60.-, gesamt: € 1.200,00
Zulagen pro Jahr: € 754.-, gesamt: € 9.048,00
2037 bis 2038 (2 Jahre): Eigenleistung im Jahr: € 60.-, gesamt: € 120,00
Zulagen pro Jahr: € 454.-, gesamt: € 908,00
2039 bis 2053 (14 Jahre): Eigenleistung im Jahr: 206.- (€ 9.000.- X 4% abzgl. € 154.- Zulage), gesamt: € 2.884,00
Zulagen pro Jahr: € 154.-, gesamt: € 2.156,00
Zusammenfassung:
Gesamte Eigenleistungen bis Rentenbeginn
4.204,00 €
Gesamte Zulagenförderungen bis Rentenbeginn
12.112,00 €
Garantiekapital
16.316,00 €
Das ist etwa viermal so viel Guthaben im Worst-Case-Fall, als von der Frau selbst eingezahlt wurde!
Nimmt man die Berechungen von Heydorn (http://www.n-heydorn.de/riesterrendite.html) zur Hilfe, ergeben sich etwas andere Werte, da hier die Kinderzulage mit 20 entfällt ( „Beiträge und Kosten anzeigen“ anklicken):
Garantiekapital zu Rentenbeginn: € 20.892,00
Eigenleistung: €4.994,00
Riester-Zulagen: € 15.898,00
Über die Vertragslaufzeit ergibt sich damit eine Rendite von 318,34 Prozent und eine mittlere Jahresrendite von 8,60 Prozent (im Worst-Case-Fall!). Auch hier hat die Frau zum Rentenbeginn etwa 4 mal so viel Garantieguthaben, als sie selbst eingezahlt hat.
Damit haben wir zwei typische Fälle betrachtet, den Single ohne Kinder, der etwas besser verdient (ein Topverdiener ist er mit € 40.000.- Jahresbrutto auch nicht, das ist fast deutschlandweites Durchschnittsbrutto, bzw. nur leicht darüber) und den zweiten Fall einer alleinerziehenden Frau, die nur sehr wenig Einkommen hat. Das alles rein im Worst-Case-Szenario betrachtet.
Artikel vom 01.02.2016 aus procontra- online/ Autor Joachim Heid
In der aktuellen Niedrigzinsphase wissen viele Anleger nicht, wohin mit ihren Geld. Lieber schleichenden Wertverlust hinnehmen, dafür aber Sicherheit genießen? Oder doch ins Risiko gehen, damit eine nennenswerte Rendite hereinkommt? Woran viele Eigenheimbesitzer mit laufendem Kredit nicht denken: Eine Sondertilgung kann beides vereinen, maximale Sicherheit und eine (in heutigen Zeiten) erfreuliche Rendite der Geldanlage.
Wer beispielsweise vor acht Jahren seine Immobilienfinanzierung in Bruchsal, Karlsruhe, Heidelberg o.ä. mit einem Zinssatz von vier Prozent abgeschlossen hat, spart eben diesen Prozentsatz bei einer Sondertilgung ein – das ist nichts anderes als Rendite auf die zur Tilgung eingesetzten Mittel. Vier Prozent bei null Risiko: ein Paket, das man derzeit am Kapitalmarkt kaum finden dürfte. Immokreditnehmer sollten daher die diesbezüglichen Möglichkeiten ihres Finanzierungsmodells ausloten und nutzen.
Wer seine Zinsbelastung sich gerne näher errechnen möchte, kann dies hier tun Zinsrechner .
Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an.
Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung.
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, sind Zehntausende hierzulande nicht krankenversichert. Eine Rückkehr ins System fällt umso schwerer, je länger man draußen ist. Denn die Beiträge für die unversicherte Zeit müssen nachgezahlt werden. Vor allem Selbstständige mit schmalem Einkommen verzichten dann lieber auf den Schutz, hinzukommen Randgruppen wie Obdachlose oder illegale Einwanderer. Offiziell gibt die Bundesregierung die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz mit 80.000 an (2014), wobei die Dunkelziffer kaum seriös geschätzt werden kann, aber beträchtlich sein dürfte.
Die Ärzte dürfen allerdings auch unversicherten Personen die Behandlung nicht verweigern. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei überlaufener Praxis, dürfen Patienten wieder weggeschickt werden. Wer nach der Behandlung keine Versichertenkarte vorlegt, erhält eine Privatrechnung, die auf den üblichen Inkasso-Wegen beigetrieben wird. Übrigens dürfen die Krankenkassen bei Rückkehrern keine Kulanz walten lassen, auch wenn sie wollen: Die ausstehenden Beiträge müssen eingefordert werden, nötigenfalls bis zur eidesstattlichen Versicherung.
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