Verbraucherschützer kritisieren Vergleichsportale
Verbraucherschützer haben ihre Kritik an der Intransparenz von Vergleichsportalen erneuert. Sie beziehen sich auf eine in Auftrag gegeben Studie zu drei Finanz- und Versicherungsprodukten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher weit reichende gesetzliche Vorgaben für die Portale.
Normalerweise sind Verbraucherschützer sowie Finanz- und Versicherungsvermittler nicht unbedingt einer Meinung. Die Ergebnisse einer von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Auftrag gegebenen Studie zur Objektivität von Vergleichsportalen dürften Vermittler aber ebenfalls unterschreiben: Die Tarifrechner bieten oftmals keinen objektiven Vergleich von Finanzprodukten. Damit erneuern die Verbraucherschützer ihre schon in der Vergangenheit vorgetragene Kritik an den Portalen, die auch von Aufsichtsbehörden geteilt wird.
Der VZVB hatte diesmal das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) damit beauftragt, die fünf am häufigsten genutzten Vergleichsportale – Check24, Verivox, FinanceScout24, Toptarif und Biallo – für die Finanzdienstleistungen Girokonto, Ratenkredit und Kfz-Versicherung unter die Lupe zu nehmen.
Die Studie zeigt, dass alle untersuchten Portale den Eindruck vermitteln, explizit Verbraucherinteressen zu bedienen. Bei drei von fünf untersuchten Portalen wurden jedoch Produkte, deren Abschluss nicht über das jeweilige Portal erfolgen kann, in der Voreinstellung herausgefiltert. So könne es passieren, dass gerade das für Verbraucher beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfällt. Ein umfassender und objektiver Vergleich ist also oft nicht möglich. Hinzu komme, dass bei keinem der untersuchten Produkte auf den Vergleichsportalen nachvollzogen werden konnte, ob der Marktvergleich vollständig ist. Auch die Finanzierung der untersuchten Portale, das Zustandekommen der Rankings und die Aktualität der Daten waren laut Studie nicht transparent dargelegt.
Im Gleichschritt mit BGH
“Wenn Vergleichsportale Angebote von solchen Unternehmen herausfiltern, die keine Vertragspartner der Plattform sind, sollten sie sich nicht länger als objektiv präsentieren dürfen. Sie sollten deutlich als das erkennbar sein, was sie tatsächlich sind: Finanzproduktvermittler”, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV. “Andernfalls täuschen sie Verbraucher, die aufgrund der Aufmachung des Portals davon ausgehen, das günstigste Produkt angezeigt zu bekommen.”
Der VZBV könnte dabei Rückendeckung vom Bundesgerichtshof bekommen. Dieser hat vor einigen Wochen am Beispiel eines Portals für Bestattungen entscheiden, dass der Betreiber Kunden klar darüber informieren muss, dass er nur Bestatter auflistet, von denen er Provisionen bekommt. Ein vollständiger Marktüberblick werde damit nicht gegeben.
Finanzdienstleistungen sind Vertrauensgüter
Die Verbraucherschützer legen in ihrer Pressemitteilung dar, dass Finanzdienstleistungen Güter seien, deren Qualität Verbraucher nach dem Kauf meist selbst nicht sicher feststellen können. Sie seien häufig komplex, und ihre Auswahl habe oftmals weitreichende oder sogar existenzielle Konsequenzen. Deshalb müssen sich Verbraucher bei der Produktauswahl darauf verlassen können, von einem Vergleichsportal, das verspricht “objektiv” zu sein, keine interessengeleiteten Informationen oder Empfehlungen zu erhalten.
Der VZBV fordert daher gesetzlich definierte Kriterien. Vergleichsportalbetreiber müssten die darin beschriebenen Anforderungen erfüllen, um ihre Dienstleistungen als objektiv und unabhängig darstellen zu dürfen. Diese Kriterien umfassen ein Verbot der Finanzierung durch Provisionen oder andere verdeckte Gegengeschäfte. Könnten sie dies nicht, müssten sie sich deutlich und an prominenter Stelle als Finanzproduktvermittler zu erkennen geben.