Es dauert nicht mehr lange bis zum Frühlingsbeginn – und Frühlingszeit ist Immobilien- Bauzeit! Wenn Sie die Finanzierung eines Bauvorhabens planen, sollten Sie sich gut informieren. Wir haben 4 Tipps für Sie zusammengestellt.
Foto: KFW Bildarchiv*Fotograf Thomas KIewar
Ein Bauvorhaben sollte gut geplant sein. Das gilt natürlich genauso für die Finanzierung. Für angehende Bauherren folgen für Sie 4 wichtige Tipps zur Finanzierung Ihres Neubauvorhabens.
TIPP 1: Bereitstellungszinsen überdenken. Gerade bei Neubauprojekten ist es wichtig, die Gesamtkondition konsequent zu optimieren. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Bereitstellungszinsen beziehungsweise die Vereinbarung einer bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Darlehensbeträge von der Bank zur Verfügung gestellt, aber erst später in Anspruch genommen werden – was beim Neubau wegen der Möglichkeiten der Bauverzögerung durchaus häufiger vorkommt. Bei langen Verzögerungen und ohnehin knapper Kalkulation können Bereitstellungszinsen unter Umständen teuer werden. Die Vereinbarung mit dem Darlehensgeber, für einen bestimmten Zeitraum von etwaigen Bereitstellungszinsen befreit zu sein, ist deshalb ratsam.
Allerdings erhebt die Bank für jeden Bereitstellungsmonat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag, der die Finanzierung im Einzelfall teuer werden lassen kann. Am besten sollte zuerst der Zahlungsplan studiert werden, denn dieser gibt Aufschluss darüber, wann genau welcher Betrag abgerufen wird. Mit diesem Wissen kann man entscheiden, ob und in wie viele Tranchen der gesamte Darlehensbetrag aufgeteilt und welche Regelungen zum Bereitstellungszins für welchen Darlehensteil getroffen werden müssen.
TIPP 2: Beleihung im Blick behalten. Eine wichtige Rolle für die Kreditentscheidung der Bank spielt die Ermittlung eines sogenannten Beleihungswertes. Eine zentrale Grundlage hierfür ist die Aufstellung aller Bau- und Baunebenkosten. Viele Darlehensgeber gehen hier nach einem festen System vor. So setzen einige beispielsweise maximal fünf Prozent der gesamten Baukosten für die Außenanlagen an oder akzeptieren höchstens 15 Prozent der Gesamtkosten als Baunebenkosten. Wir als unabhängige Finanzierungsspezialisten können für jede einzelne Kostenposition analysieren, wie die Bank die Kosten einschätzt und was sich daraus für die Finanzierung ergibt.
TIPP 3: Eigenleistung nicht überschätzen. Wollen Sie beim Bau der eigenen Immobilie auch selbst Hand anlegen und aktiv an der Entstehung mitwirken? (Stichwort Muskelhypothek). Wer seine handwerklichen Fähigkeiten einbringt, kann Geld sparen. Aber: Überschätzen Sie sich nicht. Eigenleistungen in Höhe von 5 bis 10 Prozent der Finanzierungssumme sind meist realistisch. Und es gilt abzuklären, in welcher Höhe diese Leistungen bei der Baufinanzierung berücksichtigt werden können, da die verschiedenen Darlehensgeber dies unterschiedlich handhaben. Auch hierzu informieren wir Sie gerne.
TIPP 4: Förderdarlehen z.B. der L-Bank oder KFW berücksichtigen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, bietet unter anderem im Neubausektor interessante Förderdarlehen an, die es sich lohnt zu berücksichtigen. Zum einen sind diese wegen den günstigem Zinskonditionen interessant, aber auch Tilgungszuschüsse schmälern die Kosten und minimieren den finanziellen Aufwand. Es gibt jedoch einiges zu berücksichtigen, deshalb fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Artikel ohne Wertung und Haftung aus procontra- online vom Joachim Haid:
Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Riester-Rente nicht schon allein auf Grund der Bruttobeitragsgarantie nicht zu teuer ist. Schließlich muss der Anbieter zum Rentenbeginn sicherstellen, dass mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Initiative pro Riester (www.proriester.de) habe ich hierzu Walter Riester am 20.01.2016 in Heidelberg interviewt. Ich wollte von ihm wissen, ob diese Bruttobeitragsgarantie noch zeitgemäß ist und ob es nicht sinnvoller wäre, eine flexible Beitragsgarantie, in der Höhe dem Absicherungswunsch des Kunden entsprechend, zu ermöglichen.
Hierzu führte Herr Riester aus, dass er auch in der aktuellen Phase diese gesetzliche Regelung für sehr wichtig hält. Die Garantie ist bereits in der aktuellen Ausgestaltung sehr flexibel, da sie nicht dauerhaft vorhanden ist, sondern eben zum Rentenbeginn ihre Wirkung zeigt. Kündigt der Kunde z.B. vorher seinen Riester-Vertrag, verfällt die Garantie. Ein langfristiges Produkt, welches teilweise über Jahrzehnte läuft, wird immer wieder einmal Phasen niedriger Zinsen erleben und diese auch überstehen, ohne großen Schaden zu erleiden. Es wird aber auch wieder Zeiten steigender Zinsen geben. So lange aber die Menschen in dem hohen Maße wie aktuell Angst haben, ihr Kapital verlieren zu können, ist es außerordentlich wichtig, ihnen sagen zu können, dass ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, außer man kündigt vor Rentenbeginn, so Riester weiter.
Sparer sollten selbst entscheiden.
Persönlich würde ich es bevorzugen, wenn der Sparer entsprechend seinem Risikoprofil selbst entscheiden könnte, welches Absicherungsniveau er wünscht. Hierzu können dem Gesetzgeber gegenüber Anregungen gemacht werden. Dem Verbraucher von der Riester-Rente pauschal abzuraten, solange dieser Punkt nicht erfüllt ist, halte ich für einen großen Fehler.
Man muss aber auch anerkennen, dass durch die aktuelle gesetzliche Regelung kein Sparer zum Rentenbeginn, trotz mehrerer Finanzkrisen bisher, Geld verloren haben wird. Schließlich wurde die Riester-Rente nicht nur eingeführt, um die seit 1957 etwa verdoppelte Rentenbezugszeit, bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen der Rentner im Alter, mit finanzieren zu können, sondern auch, um die Auswirkungen der damaligen Rentenreform durch private, staatlich geförderte Altersvorsorge ausgleichen zu können.
Nicht pauschal von Riester-Renten abraten
Berücksichtigt man die Zulagen- und in vielen Fällen die zusätzliche steuerliche Förderung, so gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen sich die Riester-Rente selbst rein unter Betrachtung des Verhältnisses von selbst eingezahlten Beiträgen und dem bei Rentenbeginn vorhandenen Garantiekapital rechnet. Der Kunde sollte durch den Berater/Vermittler objektiv zu den Vorteilen und der Funktionsweise der Riester-Rente informiert werden. Dazu gehören natürlich auch die „Spielregeln“, die in den Medien gerne pauschal als Nachteil dargestellt werden. Anschließend kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die Riester-Rente als einen Baustein seiner Altersvorsorgeplanung nutzen möchte, oder nicht. Von der Riester-Rente pauschal abzuraten, halte ich für einen klaren Beratungsfehler, für den der Vermittler haftbar zu machen ist.
Rechenbeispiele ohne Wertentwicklung
In den folgenden zwei Rechen-Beispielen habe ich ganz bewusst eine Wertentwicklung außen vor gelassen. Betrachtet werden also Worst-Case-Fälle, die das Greifen der Bruttobeitragsgarantie bei Riester veranschaulichen sollen. Vorteil: Es kann niemand kritisieren, dass eine angenommene Wertentwicklung von x% zu hoch sei. Auch Diskussionen über unterschiedliche Riester-Produktkosten entfallen. Denn laut Gesetzgeber müssen bei Rentenbeginn die eingezahlten Riester-Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen, egal wie hoch die Kosten waren, egal, wie die Wertentwicklung war, selbst wenn diese negativ wäre.
Beispiel 1, Single, 35 Jahre alt, Jahresbruttoeinkommen € 40.000.-, keine Kinder, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel wird unterstellt, dass sich das Einkommen die nächsten 32 Jahre weder erhöht, noch verringert. Je näher das Einkommen dem maximalen Brutto kommt, aus dem sich aktuell der maximale Riester-Beitrag errechnet (€ 52.000.- X 4% = € 2.100.- Jahresbeitrag inkl. Zulagen), desto höher würde der Steuervorteil und damit die prozentuale Förderung.
Garantie-Guthaben zum Rentenbeginn
51.200,00 €
./.Riester-Zulagen (€ 154,- X 32)
4.928,00 €
./. Steuervorteile
12.492,16 €
Eigenleistung des Kunden
33.779,84 €
Natürlich basiert die Berechnung des Steuervorteils auf der heutigen Steuergesetzgebung. Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, wie sich die Steuersätze in den nächsten 32 Jahren entwickeln. Hochrechnungen kann man immer nur basierend auf der aktuellen Gesetzgebung machen. Das gilt aber natürlich für alle Produkte, mit denen man die Riester-Rente gegenüberstellen könnte.
Zusammenfassung:
Bei Rentenbeginn sind garantiert € 51.200,00 Guthaben vorhanden. Davon hat der Sparer selbst lediglich € 33.779,84 bezahlt, die Differenz in Höhe von € 17.420,16 sind staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Das entspricht einer Förderung in Höhe von 34,02% im Verhältnis zum Garantieguthaben.
Über die Vertragslaufzeit erhält dieser Riester-Sparer eine Rendite von 51,57%, was einer mittleren Jahresrendite von 1,61% entspricht. Wie gesagt: im Worst-Case-Fall, also bei 0% Wertentwicklung und nach allen Kosten!
Selbst diese extreme Worst-Case-Betrachung liefert also eine bessere Rendite, als aktuell Tagesgeldkonten.
Hinzu kommt, dass der Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent förderunschädlich kapitalisieren könnte. Vor Steuern wären das, wieder unter der Annahme, es hätte keine Wertentwicklung gegeben, € 15.360.- Unterstellen wir in dem Jahr, in dem diese Kapitalisierung als Rentner stattfindet z.B. einen Grenzsteuersatz von 30% und rechnen diesen, grob vereinfacht, auf diese € 15.360.-, blieben netto € 10.752.- übrig.
Setzen wir diesen Betrag ins Verhältnis zu seinen selbst eingezahlten Beiträgen in Höhe von € 33.779,84 entspricht dies einem knappen Drittel. Das bedeutet, der Kunde hätte bei Rentenbeginn über die Kapitalisierungsmöglichkeit bereits ca. 1/3 seiner selbst eingezahlten Beiträge zurück.
Beispiel 2: Mutter alleinerziehend, ledig, 30 Jahre, 2 Kinder (geboren 2011 und 2013), Jahresbruttoeinkommen: € 9.000.-, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel müsste man berücksichtigen, dass die jährliche Kinderzulage in Höhe von insgesamt € 600.- spätestens dann wegfällt, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Fallen die Kinderzulagen weg, würde sich der Eigenbeitrag der Mutter entsprechend erhöhen. Unterstellten wir den unrealistischen Fall, dass die Mutter dann immer noch € 9.000.- Brutto verdienen würde, ergäbe sich ein monatlicher Eigenbeitrag in Höhe von 4% X € 9.000.- abzüglich € 154.- Grundzulage der Mutter /12 = € 17,17 im Monat, aktuell zahlt sie den Sockelbeitrag in Höhe von € 5.- im Monat.
Es ist aber auf der anderen Seite auch unwahrscheinlich, dass die Mutter während die Kinder älter werden, nicht mehr Einkommen erhält. Irgendeine Annahme muss ich treffen, um eine Berechnung für eine alleinerziehende Frau darstellen zu können, deshalb habe ich folgendes gemacht:
Einkommen bis zum Rentenbeginn unverändert gelassen, was wohl auch wieder eher ein Worst-Case ist. Die Kinderzulagen fallen mit Erreichen des 25. Lebensjahres der Kinder weg, also einmal im Jahr 2036 und einmal im Jahr 2038.
2016 bis 2036 (20 Jahre): Eigenleistung im Jahr = € 60.-, gesamt: € 1.200,00
Zulagen pro Jahr: € 754.-, gesamt: € 9.048,00
2037 bis 2038 (2 Jahre): Eigenleistung im Jahr: € 60.-, gesamt: € 120,00
Zulagen pro Jahr: € 454.-, gesamt: € 908,00
2039 bis 2053 (14 Jahre): Eigenleistung im Jahr: 206.- (€ 9.000.- X 4% abzgl. € 154.- Zulage), gesamt: € 2.884,00
Zulagen pro Jahr: € 154.-, gesamt: € 2.156,00
Zusammenfassung:
Gesamte Eigenleistungen bis Rentenbeginn
4.204,00 €
Gesamte Zulagenförderungen bis Rentenbeginn
12.112,00 €
Garantiekapital
16.316,00 €
Das ist etwa viermal so viel Guthaben im Worst-Case-Fall, als von der Frau selbst eingezahlt wurde!
Nimmt man die Berechungen von Heydorn (http://www.n-heydorn.de/riesterrendite.html) zur Hilfe, ergeben sich etwas andere Werte, da hier die Kinderzulage mit 20 entfällt ( „Beiträge und Kosten anzeigen“ anklicken):
Garantiekapital zu Rentenbeginn: € 20.892,00
Eigenleistung: €4.994,00
Riester-Zulagen: € 15.898,00
Über die Vertragslaufzeit ergibt sich damit eine Rendite von 318,34 Prozent und eine mittlere Jahresrendite von 8,60 Prozent (im Worst-Case-Fall!). Auch hier hat die Frau zum Rentenbeginn etwa 4 mal so viel Garantieguthaben, als sie selbst eingezahlt hat.
Damit haben wir zwei typische Fälle betrachtet, den Single ohne Kinder, der etwas besser verdient (ein Topverdiener ist er mit € 40.000.- Jahresbrutto auch nicht, das ist fast deutschlandweites Durchschnittsbrutto, bzw. nur leicht darüber) und den zweiten Fall einer alleinerziehenden Frau, die nur sehr wenig Einkommen hat. Das alles rein im Worst-Case-Szenario betrachtet.
Artikel vom 01.02.2016 aus procontra- online/ Autor Joachim Heid
Den Traum vom Eigenheim können Sie sich auch ohne Erspartes erfüllen. Die Finanzierung ohne Eigenkapital eignet sich jedoch nicht für jeden Bauherren. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Mögliche Ursachen für Finanzierung ohne Eigenkapital
Viele junge Familien wünschen sich ein eigenes Haus, bevor sie Eigenkapital ansparen konnten. Und: Wer eine hohe Miete zahlt, möchte das Geld vielleicht lieber in Wohneigentum investieren. Selbst wenn Sie über Erspartes verfügen, bietet eine Finanzierung ohne Eigenkapital – die auch als Vollfinanzierung bezeichnet wird – Vorteile: So können Sie ihre finanzielle Reserve für Engpässe aufheben.
Vollfinanzierung bei niedrigen Zinsen
Eine Finanzierung ohne Eigenkapital lohnt sich in Phasen niedriger Bauzinsen. Wer snämlich abwartet, Eigenmittel anspart und sich erst in einigen Jahren um die Finanzierung kümmert, geht ein Risiko ein – schließlich könnten sich die Zinskonditionen verschlechtern.
Abwarten könnte teuerer kommen
Dazu zwei Rechenbeispiele: Eine Eigentumswohnung kostet 100.000 Euro. Der Immobilienkäufer besitzt kein Eigenkapital, aber das Zinsniveau ist günstig:
Käufer 1
Eigenkapital
0 Euro
Kreditsumme
100.000 Euro
Effektivzinssatz
2,8 Prozent
Monatsrate
550 Euro
Restschuld nach 10 Jahren Zinsbindung
56.205 Euro
Ein anderer Käufer wartet ab und spart Eigenkapital an. Die Eigentumswohnung kostet nach wie vor 100.000 Euro, aber das Zinsniveau ist gestiegen.
Käufer 2
Eigenkapital
10.000 Euro
Kreditsumme
90.000 Euro
Effektivzinssatz
5 Prozent
Monatsrate
550 Euro
Restschuld nach 10 Jahren Zinsbindung
62.825 Euro
Was ist passiert? Die höheren Darlehenszinsen verschlingen das angesparte Eigenkapital. Bei gleicher Monatsrate bleibt trotz geringerer Kreditsumme nach zehn Jahren eine höhere Restschuld.
Höhere Zinsen als Preis für Finanzierung ohne Eigenkapital
Das höhere Ausfallrisiko lassen sich die Kreditinstitute mit Zinsaufschlägen bezahlen. Je weniger Eigenkapital eingebracht wird, desto höher fallen diese aus. Wer mehr als 80 Prozent des Kaufpreises über Darlehen finanziert, muss mit 0,3 Prozentpunkten und mehr Aufschlag rechnen. Wird über 100 Prozent finanziert, liegt der Risikoaufschlag für den Nebenkostenanteil noch einmal höher. Der Grund: Dieser Teil der Finanzierung ist nicht durch den Immobilienwert gedeckt. Die Bank verlangt damit sozusagen eine Prämie für das Risiko. Im Fall eines Scheiterns der Finanzierung und einer anschließenden Zwangsversteigerung kann ein Teil der Kreditforderung abgeschrieben werden, da die Restschulden niedriger sind als der Versteigerungserlös der Immobilie.
Ein Rechenbeispiel: Das Traumhaus kostet 250.000 Euro inklusive Nebenkosten und die Kreditsumme soll innerhalb von 30 Jahren komplett zurückgezahlt sein.
Fall1
Fall 2
Eigenkapital
100.000 Euro
0 Euro
Kreditsumme
150.000 Euro
250.000 Euro
Effektiver Jahreszins
4,70 %
5,50 %
Anfängliche Tilgung
1,55 %
1,35 %
Monatsrate
769 Euro
1.398 Euro
Laufzeit
30 Jahre
30 Jahre
In vielen Fällen liegt die Gesamtbelastung bei einer Finanzierung ohne Eigenkapital sogar noch höher, da zahlreiche Banken eine höhere Mindesttilgung verlangen. Einige Kreditinstitute fordern mindestens zwei, manche sogar drei Prozent. Bei einer Tilgungsleistung von drei Prozent steigt die Monatsrate für das Traumhaus aus dem Beispiel auf 1.742 Euro. Allerdings wären die Bauherren aufgrund der höheren Tilgung auch schon nach rund 20 Jahren schuldenfrei.
Nebenkosten aus eigener Tasche zahlen
Nicht alle Banken bieten die Finanzierung ohne Eigenkapital an, sodass bei der Auswahl der infrage kommenden Anbieter einige Institute mit besonders günstigen Standardkonditionen wegfallen. Wenn möglich, so die Empfehlung von Experten, sollte man zumindest die Nebenkosten als Eigenmittel aufbringen. Außerdem sollten Bauherren bei einer Vollfinanzierung einen hohen Tilgungssatz von mindestens drei Prozent vereinbaren. So lässt sich sicherstellen, dass die monatlichen Raten im Ruhestandsalter niedriger ausfallen. Wer in nächster Zeit mit einem günstigen Zinssatz in die Finanzierung einsteigt, sollte sich diesen unbedingt langfristig festschreiben lassen – sonst ist der finanzielle Vorteil des frühen Immobilienerwerbs nach ein paar Jahren schon dahin.
Voraussetzungen für Finanzierung ohne Eigenkapital
Nicht alle Banken bieten die Finanzierung ohne Eigenkapital an, sodass bei der Auswahl der infrage kommenden Anbieter einige Institute mit besonders günstigen Standardkonditionen wegfallen. Wenn möglich, so die Empfehlung von Experten, sollte man zumindest die Nebenkosten als Eigenmittel aufbringen. Außerdem sollten Bauherren bei einer Vollfinanzierung einen hohen Tilgungssatz von mindestens drei Prozent vereinbaren. So lässt sich sicherstellen, dass die monatlichen Raten im Ruhestandsalter niedriger ausfallen. Wer in nächster Zeit mit einem günstigen Zinssatz in die Finanzierung einsteigt, sollte sich diesen unbedingt langfristig festschreiben lassen – sonst ist der finanzielle Vorteil des frühen Immobilienerwerbs nach ein paar Jahren schon dahin.
Wenn noch ein Ratenkredit läuft
Wer eine Finanzierung ohne Eigenkapital anstrebt, sollte möglichst schuldenfrei sein. Ein einzelner, noch laufender Ratenkredit – etwa für ein Auto – muss jedoch nicht zwangsläufig ein Hindernis für eine Finanzierung ohne Eigenkapital sein. Jede Bank wird sich aber vor einer Baufinanzierung mit einer Anfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) davon überzeugen, dass trotz des laufenden Ratenkredits die Bonität des Antragstellers insgesamt stimmt. Es lohnt sich also nicht, die eigene Finanzsituation „geschönt“ darzustellen. Als Faustregel gilt, dass die Gesamtbelastung durch Baufinanzierung und andere Kredite zusammen nicht mehr als 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen sollte.
Höhere Tilgung bildet nachträglich Eigenkapital
Wenn zum Zeitpunkt der Erstfinanzierung kein Eigenkapital vorhanden ist, gilt als wichtigste Grundregel: Die fehlende Kapitaldecke sollte so schnell wie möglich nachträglich gebildet werden. Dies gelingt mit einem überdurchschnittlich hohen Tilgungsanteil. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie auf diese Weise schon nach wenigen Jahren der Anteil an eigenen Mitteln innerhalb der Gesamtfinanzierung wächst.
Finanzierung ohne Eigenkapital
Klassische Finanzierung
Kaufpreis
200.000 Euro
200.000 Euro
Nebenkosten
15.000 Euro
15.000 Euro
Benötigtes Darlehen
200.000 Euro
150.000 Euro
Eigenkapitalanteil zu Beginn
0 %
25 %
Darlehenszins
3,0 %
2,0 %
Zinsbindungsfrist
10 Jahre
10 Jahre
Anfängliche Tilgung pro Jahr
3,5 %
2,5 %
Monatsrate
1.083 Euro
563 Euro
Restschuld nach 10 Jahren
118.531 Euro
108.458 Euro
Eigenkapitalanteil nach 10 Jahren
40,7 %
45,7 %
Das Beispiel zeigt: Wird eine hohe Anfangstilgung gewählt, nähert sich im Lauf der Zeit die Eigenkapitalquote bei einer 100-Prozent-Finanzierung derjenigen einer klassischen Finanzierung mit Eigenkapital an. Allerdings muss der Finanzierungsnehmer zusätzlich zur Extra-Tilgung auch höhere Zinsen in Kauf nehmen, sodass die monatliche Belastung in der Beispielrechnung fast doppelt so hoch ausfällt. Über die Tilgung wird nachträglich Eigenkapitel gebildet. Dass im Lauf
der Zeit der Zinsanteil innerhalb der Monatsrate zurückgeht, beschleunigt den Schuldenabbau zusätzlich.
Fazit: Wann lohnt sich eine Finanzierung ohne Eigenkapital?
Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist nur dann zu empfehlen, wenn ein ausreichend hohes und sicheres Einkommen vorhanden ist. So können die wegen höherer Zinsen und Tilgungsanteilen anfallenden zusätzlichen Monatsraten gestemmt werden. Wer nur einen befristeten Job hat oder noch in der Probezeit ist, sollte eine Finanzierung ohne Eigenkapital nicht in Anspruch nehmen. Auch ein Risiko: Wenn bei Doppelverdienern durch Schwangerschaft, Unfall oder Krankheit ein Gehalt schrumpft oder ganz wegfällt.
In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung.
Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert.
Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Die private Haftpflichtversicherung dagegen ( zahlt bei Schäden durch Dritte verursacht) ist eine Zeitwertversicherung, sprich hier wird nur der tatsächliche Schaden bezahlt.
Beim Wiederbeschaffungswert spielen die aktuellen Anschaffungskosten für Neugeräte eine wichtige Rolle. Das heißt, wenn z. B. ein Röhrenfernseher durch ein versichertes Ereignis beschädigt wird, wird der Betrag ermittelt, den man aufbringen muss, um sich das Gerät aktuell wiederzubeschaffen. Dieser Wert kann höher sein als der ursprüngliche Wert, weil manche Gegenstände teurer werden, er kann aber auch niedriger werden. Röhrenfernseher werden jedoch nicht mehr hergestellt, ein Gerät derselben Qualität erhält man jetzt zu einem günstigeren Preis. Ein Röhrenfernseher mit 90 cm Bilddiagonale kostete z. B. vor 10 Jahren ca. 1000 €. Der günstigste Flachbildschirm mit den gleichen 90 cm Bildschirmdiagonale kostet heute 750 €. Der Versicherte würde also im Schadensfall für den alten Röhrenfernseher einen Wert von 750 € ersetzt bekommen.
Bei Antiquitäten steigt mit den Jahren der Wert der Sache, daher würden Sie hier wahrscheinlich einen höheren Wiederbeschaffungswert erhalten, um eine bestimmte Antiquität “gleicher Art und Güte” zu erwerben.
Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.
Wie alle Jahre wieder erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung.
Die BBG ist bekanntlich das maximale Bruttoeinkommen, von dem SV-Beiträge erhoben werden. Der darüber hinausgehende Teil ist beitragsfrei. Für 2016 steigt sie in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung um 150 Euro auf 6.200 Euro im Westen sowie um 200 Euro auf 5.400 Euro im Osten (einschließlich Berlin).
Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV), denn der geförderte Höchstbeitrag für die Entgeltumwandlung beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Das entspricht 2016 dann 248 Euro pro Monat (2015: 242 Euro) beziehungsweise 2.976 Euro pro Jahr (2015: 2.904 Euro). Die Entgeltumwandlung kann damit dynamisiert werden – im Gegensatz zur Riester-Rente.
Aufwendungen zu einer Basisrente (= Rüruprente) können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Sonderausgabenabzug steigt jährlich.
2016 können bei Singles nun 22.766 Euro nun 82 Prozent der Altersvorsorgebeiträge zur Basisrente steuerlich geltend gemacht werden, bei Ehepaaren das Doppelte. Das sind maximal 18.668 Euro (37.336 Euro für Verheiratete). Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, deren Werte genau 75 Prozent der Werte für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ausmachen, wird es für Besserverdiener unter den Versicherten 2016 teurer – auch wenn der Beitragssatz samt Zusatzbeitrag von derzeit 15,5 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 8,2 Prozent) nicht steigt. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, können dies 2016 ab einem Monats- Bruttoeinkommen von 4.687,50 Euro tun; bisher liegt die Grenze bei 4.575 Euro. Allerdings muss man dieses Einkommen ein Jahr lang nachweisen.
Am 1. Januar 2016 treten Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Mit dem Gesetz wird zum Beispiel die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert, aber auch pflegende Angehörige haben dann Anspruch auf Pflegeberatung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, nach dem aus bisher drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade werden, kommt erst 2017. Dadurch werden mehr Menschen mit leichten Einschränkungen und auch mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen mehr Leistungen bekommen.
Im Breich des privaten Finanz,- & Vermögensmanagements gibt es folgende Änderung:
Beim Kindergeld ist ab Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) ein Muss.
Eine Nachricht hat unlängst für viel Verunsicherung gesorgt: Vor einigen Monaten berichteten diverse Medien, dass Eltern im neuen Jahr kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie bis dahin keine Steuer-Identifikationsnummer eingereicht haben.
Richtig ist, dass die Familienkasse ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes verlangt, um Doppelauszahlungen zu verhindern.
Falsch sei jedoch, dass die Zahlungen eingestellt würden, wenn die Nummer nicht vorliegt. Die FK wird die Eltern im Laufe des Jahres diesbezüglich kontaktieren.
Zu empfehlen ist jedoch,die Nummer zeitnah anzugeben, damit das bereits ausgezahlte Kindergeld – das zum 1. Januar übrigens um zwei
Euro pro Monat steigt – nicht von der Familienkasse zurückgefordert wird.
Das Zahlungskontengesetz räumt ab dem 1. Juni 2016 jedem Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto ein, so auch Menschen, denen es bislang von vielen Banken verweigert wurde. „Auch Wohnungslose oder Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, also ein einfaches Girokonto mit den grundlegenden Funktionen. Das Gesetz soll zudem die Transparenz der Entgelte vergrößern und es Verbrauchern erleichtern, Banken und deren Konten zu vergleichen.
Zum Wintersemester 2016/17 erhalten die Studenten etwa sieben Prozent mehr Geld für Leben und Wohnen sowie
Kranken- und Pflegeversicherung. Der BaföG-Maximalbetrag liegt dann statt bei 670 Euro künftig bei 735 Euro. Auch die Freibeträge steigen um etwa sieben Prozent an.
Sowohl das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners als
auch das Einkommen des Studierenden selbst darf ab dem Herbst höher liegen als früher, ohne dass dadurch der BaföG- Anspruch verfällt.
Studierende dürfen dann pro Monat 50 Euro mehr, also
Ihr Diversifizierungsgrad sucht seinesgleichen: Multi-Asset-Income-Fonds streuen das Anlegerkapital weltweit über verschiedenste Assetklassen. Die dadurch bewirkte Risikobegrenzung erlaubt es, hochrentierliche Investments wie etwa Private Equity und dividendenstarke Aktien zu tätigen. Deren tendenziell höheres Einzelrisiko wird durch die maximale Streuung über nicht korrelierende Anlageklassen ausgeglichen.
Dass der Fondsname „Income“ enthält, geht auf den ausschüttenden Charakter der Mischfonds zurück. Im Gegensatz zu einem thesaurierenden Fonds erhält der Anleger fortlaufend Zinsen und Dividenden – ein „Investoreneinkommen“ also. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den bisher auf dem deutschen Markt befindlichen Angeboten. Während mancher Fonds keine 200 Einzeltitel versammelt, kommen andere auf über 2.000 Positionen. Anleger sollten daher sehr genau hinschauen, was sich unter dem Label Income-Fonds konkret verbirgt.
Alle diejenigen, die ein Haus kaufen, bauen, sanieren oder modernisieren, können eine finanzielle Unterstützung von Bund, Ländern und Gemeinden beantragen.
Neben öffentlichen Förderinstituten der Länder wie z.B. den Landesbanken (L-Bank) gehören für viele Bauherren die KFW- Fördermittel (Bund) zu den wichtigsten Geldquellen. Bundesmittel aus der KfW-Förderung können alle Bauherren und Modernisierer unabhängig von Einkommensgrenzen oder Familienstand bekommen. Das unterscheidet die KfW-Förderung von vielen Förderprogrammen der Länder. Die KfW unterstützt Eigentümer, die ihre Wohnimmobilie selbst nutzen, zum Teil aber auch Mieter und Vermieter.
Vor allem im Bereich Bauen, Wohnen und Energie liegen die Schwerpunkte der KFW-Förderung : Schaffung von Wohneigentum, die Modernisierung von Wohnraum, die energetische Gebäudesanierung, die Errichtung von sparsamen Neubauten und Photovoltaikanlagen, sowie der altersgerechte Umbau.
Näheres über alle KFW-Programme finden Sie hier hier .
Energieeffizient Bauen und Sanieren- zweifach sparen
Neben dem KfW-Wohneigentumsprogramm, das den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie ohne weitere Vorbedingung unterstützt, bietet die KfW-Förderung mehrere Programme für energiesparendes Bauen und Modernisieren. Mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“ werden Neubauten gefördert, deren Energieverbrauch unter der gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zulässigen Grenze für Neubauten liegt. Dabei handelt es sich um die sogenannten KfW-Effizienzhäuser. Im Neubau werden die KfW-Effizienzhäuser 70, 55 oder 40 oder ein vergleichbares Passivhaus gefördert. Die zweistellige Ziffer in der Häuser-Kategorisierung gibt den Grad der Energieeffizienz an: Der Jahres-Primärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beispielsweise beträgt nur 70 Prozent im Vergleich zu einem Neubau auf gesetzlichen Mindeststandard. Erreicht wird die Energieeinsparung der KfW-Effizienzhäuser Häuser sowohl durch hervorragende Wärmedämmung als auch modernste Technik bei Heizung und Lüftung. Meistens verfügen Effizienzhäuser oder Passivhäuser über eine automatische Lüftungsanlage, damit keine Energie aus dem Haus über die Fenster „herausgelüftet“ wird
Zu den förderfähigen Kosten zählen beim Neubau die Bau- und Baunebenkosten sowie die Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, beim Kauf der Kaufpreis inklusive der Nebenkosten. Die KfW-Förderung beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins ab 0,75 Prozent. Darüber hinaus kann das Darlehen mithilfe eines Tilgungszuschusses reduziert werden.
Hier der TV- Spot der KFW :
Förderung für Modernisierung und Dämmen der Heizung
Zu den geförderten Maßnahmen im Programm ” Energieeffizient Sanieren” zählen beispielsweise die Modernisierung der Heizung, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung von Altbauten. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Im Sanierungsprogramm umfasst die KfW-Förderung auch die KfW-Effizienzhäuser 115, 100 und 85, deren Energieverbrauch leicht über oder unter beziehungsweise gleichauf mit dem Neubaustandard liegt.
Nähere Infos zu allen KFW- Programmen für Bestandsimmobilien finden Sie hier.
Gefördert werden ebenfalls erneuerbare Energie und Photovoltaikanlagen
z.B. mit den Programmen 274 und 275.Strom erzeugen und nachhaltig nutzen – die KfW unterstützt dieses Vorhaben. Mit speziellen Förderprogrammen können Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen den Umstieg auf erneuerbare Energien zinsgünstig finanzieren.
KFW-Förderung für altersgerecht Umbauen für Maßnahmen wie z.B. :
Einbau von Treppenliften,
Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich etwa mit Installation von Rampen,
Behindertengerechter Umbau von Bad und WC,
Verbreiterung von engen Türdurchgängen oder
Installation von intelligenten Assistenz- und Notrufsystemen.
Lassen Sie sich bei Ihrer gewünschten Finanzierung und Ihren Vorhaben gezielt auch unter dem Aspekt von Fördermöglichkeiten beraten.
Beim derzeitigen Niedrigzinsniveau wissen viele Privatanleger oft nicht, wie Sie Ihre Ersparnisse sinnvoll anlegen sollen.
Selten kommen Sie auf die Idee, damit in Ihrem Immobilienkredit außerplanmäßig eine Sondertilgung zu tätigen.
Doch das ist sehr empfehlenswert und spart viel Geld, sollte möglichst in diesem Jahr noch erledigt und nicht aufs nächste Jahr verschoben werden, wenn es die finanziellen Mittel denn zulassen.
Die bei Immobilienfinanzierungen in vielen Kreditverträgen bis zu einer bestimmten Summe kostenlose Möglichkeit der Sondertilgung ist meist pro Kalenderjahr begrenzt und kann bei Nichtwahrnehmen in einem Jahr nicht mit dem nächsten Jahr verrechnet werden.
Rechenbeispiel zum Zinsvorteil:
Wer 10.000 € zu 0,5 % auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto angelegt hat, erhält einen Zinsertrag im 1. Jahr von 50 €.
Wer in einen Hauskredit vor 5-10 Jahren abgeschlossen für z.B. 4% 10.000 € tilgt, muss damit 400 € weniger an Sollzinsen entrichten.
Wer seine Zinsbelastung sich gerne näher errechnen möchte, kann dies hier tun Zinsrechner .
In letzter Zeit haben viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung Ihren Beitragsbescheid mit einer Beitragsanpassung erhalten.
Das ist nicht erfreulich, dennoch kein Grund zu übereilten Reaktionen.
Gründe für einen Anstieg der Prämien liegen in unterschiedlichen Faktoren.
Es gibt geplante Anpassungen, wenn zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen ein bestimmtes Alter erreicht ist und seitens der privaten Krankenversicherung ab dann in einen sogenannten Erwachsenentarif umgestellt wird. Dies ist tariflich bekannt und somit keine klassiche Beitragsanpassung.
Die Gründe für eine solche Beitragsanpassung können vielfälltig sein: Oft ist es eine Mischung von Faktoren wie einer gestiegenen Lebenserwartung, gestiegene Kosten auf der Ausgabenseite (wie in vielen Bereichen ist auch das Gesundheitssystem gesetzlich wie privat nicht von einer Kostensteigerung verschont), Senkung des Rechnungszinses (bedingt durch das Niedrigzinsniveau) oder auch einer fehlerhaften Kalkulation der Tarife.
Kurzum muss man dennoch festhalten, dass im Vergleich zum gesetzlichen System die Leistungen bei den privaten Anbietern (PKV) vertraglich garantiert bleiben und sich nicht wie im gesetzlichen System (GKV) verschlechtern können wie dies in der Vergangenheit auch oft vollzogen wurde. Denn sowohl in der GKV als auch in der PKV wird die Zukunft es mit sich bringen, dass Aufwendungen im Bereich Gesundheistversorgung, sprich unter anderem Krankenkassenbeiträge, langfristig nicht sinken werden.
Eine private Krankenversicherung sollte niemals unter Aspekt der finanziellen Einsparung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Dennoch ist es privat Versicherten empfohlen, einmal einen aktuellen Preis- Leistungsvergleich zum gesetzlichen System vorzunehmen. Dabei sollten auch Prämien für adäquate Zusatzversicherungen genauso inkludiert werden wie die Frage auf welcher Basis man in Zukunft auch Beiträge entrichtet. Hier lauten u.a. Stichworte wie Beitragsbenessungsgrundlage ( BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch im Rentenalter gibt es relvante Unterschiede, worauf schliesslich Beiträge bezahlt werden ( z.B. in der GKV neben der gesetzlichen Rente auch auf Betriebsrenten, Mieteinnahmen o.ä.).
Was tun bei einer Beitragsanpassung ?
Vor allem erst einmal eines: In Ruhe und ohne Druck sollte der Versicherungsschutz, sprich Gesellschaft und Tarifleistung bzw. Preisentwicklung überprüft werden.
Nach Zugang der Anpassung haben Sie einen Monat ab Erhalt Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Dies macht allerdings nur dann Sinn, wenn Sie eine Zusage von einer neuen Krankenversicherung haben und es bei der bestehenden privaten Krankenversicherung keine sinnigen Alternativen gibt.
Man sollte sich Fragen, was brauche ich für einen Schutz (und zwar Leistungen im Krankheitsfall!! Erst im Leistungsfall werden einem diese deutlich…), welche Zusatzbausteine innerhalb des Vertrages sind für mich sinnvoll und nötig oder können ggf. wegfallen, ist die Wahl der Selbstbeteiligung die Richtige? Unumgänglich und dringend anzuraten ist, sich für diesen Bereich professionelle Hilfe in Form einer unabhängigen Beratung zu suchen.
Eltern haben die natürliche Tendenz, möglichst alle Risiken für ihre Kinder zu minimieren. Dabei kommt zwangsläufig auch Versicherungsschutz ins Spiel. Doch das speziell an Kinder bzw. deren Eltern gerichtete Tarifangebot ist kaum zu überblicken. Von Unfall- und Invaliditätsschutz über Krankenzusatzpolicen bis hin zu Vorsorgelösungen reicht das Spektrum. Verbraucherschützer und andere Experten halten nicht alle Angebote für sinnvoll.
Zu den Basics der Kinder-Absicherung gehören jedoch nach einhelliger Meinung folgende Policen:
Eine Krankenzusatzversicherung sorgt je nach Tarif für freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Rooming-in, also die kostenlose elterliche Begleitung in der Klinik.
Eine Unfallversicherung fängt die Folgekosten einer unfallbedingten Invalidität auf – für den Fall, dass eine Krankheit Auslöser ist, sollte auch oder alternativ eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist ohnehin für Menschen jedes Alters empfehlenswert.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt die beträchtliche Schutzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Und last, not least: Eine Risikolebensversicherung sollte jeder haben, der Verantwortung für andere trägt und kein Vermögen besitzt – also auch die meisten Eltern.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.
Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Name
Beschreibung
PHPSESSID
Dieses Cookie ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Anbieter-TypCookieLaufzeitSession
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
Name
Beschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
Name
Beschreibung
_ga
Dieses Cookie wird von Google Analytics installiert. Dieses Cookie wird verwendet um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für einen Analysebericht zu erfassen. Die Cookies speichern diese Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer Besuchern zu um sie eindeutig zu identifizieren.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit2 Jahre
_gid
Dieses Cookie wird von Google Analytics installiert. Das Cookie wird verwendet, um Informationen darüber zu speichern, wie Besucher eine Website nutzen und hilft bei der Erstellung eines Analyseberichts über den Zustand der Website. Die gesammelten Daten umfassen in anonymisierter Form die Anzahl der Besucher, die Website von der sie gekommen sind und die besuchten Seiten.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
Name
Beschreibung
NID
Google verwendet Cookies wie das NID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit24 Stunden
SID
Google verwendet Cookies wie das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.