In vielen sogenannten vebraucherorientierten Medien kursiert immer mal wieder die Meinung , dass man bei einer Bürotätigkeit nicht berufsunfähig werden kann und das Thema Berufsunfähigkeit nur bei körperlich tätigen Berufe sinnvoll sei.
Auch in einem Bürojob ist man nicht vor den sogenannten Volkskrankheiten wie Krebs, Nervenerkrankungen, Herz-Kreislaufleiden, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Unfälle oder psychischen Leiden geschützt, analog zu handwerklichen oder körperlich beanspruchten Berufen.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und macht vor keinem speziellen Beruf halt – auch immer jüngere Berufstätige können Ihren Job oft- wenn auch nur temporär- nicht mehr ausüben.
Viele Menschen setzten berufsunfähig gleich mit „Ich kann nie wieder arbeiten!“
Die Vorstellung „nicht mal mehr“ am Schreibtisch arbeiten zu können, ist für die meisten unvorstellbar.
Ab wann ist man laut Gesetzgeber berufsunfähig?
Eine Berufsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn die versicherte Person ihren „zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann“. Eine Voraussetzung ist zudem, dass der Versicherungsnehmer mindestens für 6 Monate nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen.
Definition von Berufsunfähigkeit:
„Berufsunfähigkeit“ im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit.
Bis zum Jahr 2001 hatten gesetzlich Rentenversicherte einen Anspruch auf eine Rente bei Berufsunfähigkeit. Es gab noch eine Art staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Leistungen wurden allerdings gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser stets nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei die Begrifflichkeit der Berufsunfähigkeit im Sinne der versicherungsprivatwirtschaftlichen Definition oft nicht hinreicht. Uneingedenk der beruflichen Qualifikation kann jedermann auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden; keine Rolle spielt zudem, ob eine derartige Tätigkeit überhaupt vermittelbar ist.
Ein Ingenieur beispielsweise gilt erst dann als erwerbsgemindert, wenn er auch als Pförtner nicht mehr arbeiten kann. Liegt Vermittelbarkeit nicht vor, resultieren daraus lediglich Leistungen aus der Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe/Hartz IV-Niveau)
Einige Erwerbstätige halten eine Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch für überflüssig, da sie davon ausgehen, dass diese im Schadensfall doch nicht zahlt. Diese Skepsis ist jedoch unbegründet. Für fast alle Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit, um ihre Existenz für den Fall einer Berufsunfähigkeit zu sichern. Sofern beim Vertragsabschluss keine falschen Angaben gemacht werden, gibt es bezüglich der Auszahlung im Schadensfall keine Probleme.
Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll:
Bei einem Nettoeinkommen von 1.000 Euro zahlt der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit nur etwa 300 Euro pro Monat. Liegt das Einkommen bei 2.000 Euro erhalten Arbeitnehmer rund 600 Euro monatlich an Unterstützung. Die staatliche Absicherung ist mit rund einem Drittel des letzten Nettoeinkommens sehr gering und reicht somit sicher nicht aus, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Selbstständige oder Angestellte , die keine 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten gar keine gesetzlichen Leistungen. Um das Grundeinkommen zu sichern ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb in jedem Falle sinnvoll. Die Höhe der monatlichen BU-Rente kann individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden.
Risiko für eine Berufsunfähigkeit ist hoch
Wie die Statistik zeigt, wird in Deutschland jeder vierte Erwerbstätige bereits vor Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Dennoch beschäftigten sich nach wie vor viele Verbraucher nicht mit diesem Thema. Viele machen auch den Fehler und verlassen sich nach wie vor auf die gesetzliche Rentenversicherung. Diese zahlt jedoch im Höchstfall 30 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens und damit viel zu wenig. Ohne zusätzliche private Absicherung droht deshalb der finanzielle Abstieg.
Wenn man zu lange wartet, kann es vorkommen, dass man keine BU-Versicherung mehr bekommt oder nur noch eine mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder anderen Klauseln.
Für Menschen, die keine BU-Versicherung mehr bekommen oder sie sich nicht leisten können/ wollen, besteht noch Produkte wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung oder Multi-Risk-Policen – hier muss man sich aber im klaren sein, wann diese denn auch leisten.
Unabhängiger Rat und neutrale Beratung empfiehlt es sich einzuholen.