Wie viele Mitbürger aktuell schmerzlich erfahren müssen, sind heftige Gewitter und Starkregengüsse, orkanartige Stürme, bisweilen sogar kleine Tornados auch in Deutschland nicht mehr selten und suchen uns häufiger auch in den Sommer-Monaten heim. So mancher verliert innerhalb von Sekunden Haus oder Wohnung. Betroffene haben zwar meist eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen, die Versicherungen kommen im Schadensfall aber nicht immer auf. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie sich rechtzeitig gründlich darüber informieren, welcher Versicherungsschutz in Ihrer Police enthalten ist und gegebenenfalls nachbessern. Informationen darüber, welche Versicherungen Sie haben sollten, um gegen Unwetterschäden gut gewappnet zu sein, was Sie im Schadensfall zu tun haben und worauf Sie beim Abschluss von Hausrat- und Gebäudeversicherungen noch achten müssen, um nicht unnötig Geld zu verlieren, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wofür kommen Gebäude- und Hausratversicherungen auf?
(Bildquelle:M. Großmann/pixelio.de)
Eine Hausratversicherung kommt auf, wenn Sachen in Ihrer Wohnung wie Möbel, Teppiche oder Unterhaltungselektronik, die dem Ge- oder Verbrauch dienen, durch
- Feuer,Explosion
- Diebstahl und Raub
- Leitungswasser sowie
- Sturm und Hagel.Sollen auch zum Gebäude gehörende Einbauten wie Satelliten- oder elektrische Anlagen, Markisen und dergleichen mitversichert sein, müssen Sie eine “verbundene” Wohngebäudeversicherung abschließen. Von Interesse beim Schutz vor finanziellen Schäden durch Naturgewalten wie Sturm oder Hochwasser ist auch die Übernahme der Aufräum- und Abbruchkosten. Diese Kosten sind zwar grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung enthalten, jedoch meist nur bis zu 5 Prozent der Gesamtversicherungssumme bei Standardpolicen. Das reicht im Ernstfall bei Weitem nicht aus.Ausdrücklich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz – sowohl bei der Hausrat- als auch bei der Gebäudeversicherung – sind alle Schäden, die durch Niederschläge, stehendes oder fließendes Gewässer sowie durch dadurch verursachten Rückstau entstehen. Wenn Sie gegen finanzielle Einbußen solcher Art versichert sein wollen, müssen Sie zusätzlich eine so genannte Elementarversicherung abschließen.Die Elementarversicherung schließt Schäden ein, die als Folge von Naturereignissen entstanden sind. Im Einzelnen sind das Schäden durch:
- Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau)
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck oder Lawinen.
Versicherungsschutz bei Blitzschlag Hochwasser Überschwemmung Sturm und Schaden am Auto
Neben dem überwiegenden Ausschluss von Elementarschäden gelten bei der “normalen” Hausrat- und Gebäudeversicherung noch weitere Einschränkungen, die im Schadensfall nach einem Unwetter verheerende finanzielle Folgen haben können. Schätzen Sie genau ab, gegen welche einzelnen Schäden Sie besonders versichert sein müssen. Im Folgenden finden Sie ein Übersicht.
Bei Blitzeinschlag werden nur Schäden ersetzt, die unmittelbar entstehen. Das heißt, wenn der Blitz direkt in Ihre Wohnung oder Ihr Haus einschlägt und als Folge etwa ein Brand entsteht, zahlen die Versicherungen. Dies ist aber nur in 5 bis 10 Prozent der Fälle so. Über 90 Prozent der durch Blitzschlag verursachten Schäden sind Überspannungsschäden, die als Folge eines Blitzeinschlags in der unmittelbaren Umgebung ihres Hauses entstehen können. Durch Überspannung werden nicht selten alle elektrischen Geräte im Haushalt außer Gefecht gesetzt – und Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung zahlt keinen Cent. Hier müssen Sie mit einer Zusatzversicherung gegen Überspannungsschäden vorsorgen.
Hochwasser und Überschwemmungen
Jedes Jahr treten in Deutschland Millionenschäden durch Hochwasser und Überschwemmungen auf. Das wohl häufigste Problem dabei stellen überflutete Keller und Wohnungen dar. Anders als bei einer normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die ausschließlich Schäden durch Leitungswasser erstattet, sind Sie mit einer Elementarversicherung gegen Schäden durch Oberflächen- oder Hochwasser versichert. Aber auch in diesen Fällen prüfen die Versicherer genau, ob das Wasser von außen eingedrungen oder etwa über überfüllte Abwasserleitungen eingeströmt ist.
Bei so genanntem Rückstau, bei dem Wasser über die Abwasserleitungen in die Wohnung gedrückt wird, wird nur gezahlt, wenn Sie ein Rückstauventil eingebaut haben. Zusätzliche Einschränkungen erfahren Bewohner von Hochwassergebieten. In so genannten Risikogebieten sind Elementarversicherungen sehr teuer und mit immensen Auflagen verbunden. Oft werden sie hier auch gar nicht erst angeboten. Betroffenen bleibt nur die Wahl, sich einen neuen Wohnort zu suchen oder selbst für die Schäden aufzukommen. Hauseigentümer mit Öltanks, die in Hochwassergebieten leben, sollten sich, wenn möglich, mit einer Öltankversicherung besonders absichern. Anderenfalls drohen erhebliche Kosten, weil Sie als Hauseigentümer für Schäden durch verseuchtes Erdreich oder Trinkwasser aufkommen müssen.
Sturm
Standard-Hausrat- und Gebäudeversicherungen zahlen bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (70 Kilometer pro Stunde) aufwies. Die Beweisführung obliegt dabei jedoch dem Geschädigten. Im Schadensfall können Sie bei den Wetterämtern anfragen. Oft gelten aber auch Beweiserleichterungen, wenn etwa ihr Haus oder Dach glaubhaft nachweisbar in einwandfreiem Zustand war und die Schäden nur durch Sturm entstanden sein können bzw. wenn ebenfalls Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung aufgetreten sind. Meldungen in der Tagespresse können ebenfalls als Nachweis dienen.
Die Gebäudeversicherung ersetzt dann kaputte Dächer, Schornsteine und Fenster oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume genauso wie Folgeschäden, wenn Regenwasser durch beschädigte Dächer und Fenster eindringt und Wände oder Fußböden unbrauchbar macht. Sie erhalten allerdings keine Erstattung, wenn Sie keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen haben, wenn z.B. die Fenster offen waren und dadurch Wasser eindringen konnte. Entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus. Die Kosten für eventuell erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten auf Ihrem Grundstück werden zwar durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, aber nur bis zu einer Höhe von 5 Prozent Ihrer Gesamtversicherungssumme.
Wenn Haus- und Grundstück total verwüstet sind, reicht dieser Schutz unter Umständen nicht mehr aus. In gefährdeten Regionen lohnt sich deshalb möglicherweise eine Zusatzversicherung. Die meisten Versicherungen bieten gegen einen kleinen Aufpreis eine Erweiterung der Deckungssumme bei Abbruch- und Aufräumarbeiten auf 10 Prozent der Gesamtversicherungssumme an.
Schäden am Auto
Beschädigt eine Naturgewalt Ihr Auto, kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf. So zum Beispiel, wenn ein Baum durch Sturm entwurzelt wird und auf Ihr Auto stürzt oder die Garage voll Wasser läuft. Sind Sie jedoch mit Ihrem Auto unterwegs und fahren in der Dunkelheit gegen einen umgestürzten Baum, ist das ein Unfall. Den Schaden übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Vermeiden Sie fahrlässiges Verhalten und fahren Sie möglichst nicht auf überfluteten Straßen, wenn Sie die Wassertiefe nicht abschätzen können. In diesem Fall zahlt nämlich keine Versicherung und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Wichtig ist es, im Schadensfall richtig zu handeln, denn nur so können Sie Ihre Ansprüche problemlos geltend machen und ersparen sich zähe Verhandlungen mit Ihrem Versicherer. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie im Schadensfall haben und wie Sie sich am Besten verhalten, um möglichst schnell wieder zum Alltag zurückkehren zu können.Bei jedem Unwetterschaden sind Sie – wie auch bei allen anderen Versicherungsfällen – verpflichtet, umgehend ihre Versicherung zu informieren. Viele Versicherungen bieten zur Schadensmeldung und -aufnahme Formulare im Internet an. Ist niemand zu erreichen oder erhalten Sie kein weiteres Feedback, ist eine schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben/Rückschein ratsam. Zur Dokumentation und zum Hergang des Schadens sollten Sie Fotos machen bzw. Zeugen benennen. Zudem ist eine genaue Auflistung aller beschädigten Gegenstände nötig.
Ferner sind Sie als Hauseigentümer oder Wohnungsbesitzer verpflichtet, im Falle eines Schadens Sofortmaßnahmen einzuleiten, um Folgeschäden zu vermeiden. Sie müssen beispielsweise zerbrochene Fenster abdichten oder wasserempfindliche Gegenstände aus feucht gewordenen Räumen entfernen, sofern diese noch nicht beschädigt sind.
Andererseits sollten Sie die Versicherungen dazu veranlassen, möglichst umgehend weitere Reparaturen zu gewährleisten. Kostenvoranschläge sollten möglichst schnell eingeholt werden. Warten Sie aber mit der Bestellung eines eigenen Sachverständigen, denn die Versicherung trägt meist nur die Kosten für einen von ihr beauftragten Gutachter. Beschädigte Gegenstände sollten Sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer Versicherung entsorgen. Bei Zugeständnissen der Versicherung ist es ferner ratsam, immer auf eine schriftliche Form zu bestehen.
Ist ein Schadensfall eingetreten und Sie waren mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden, können Sie in der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen bis zu vier Wochen nach der Entschädigung kündigen, entweder fristlos oder zum Jahresende. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie zum Jahresende kündigen, da bei fristloser Kündigung trotzdem der gesamte Jahresbeitrag entrichtet werden muss.
Wenn Sie Ihr Geld nicht verschenken wollen, sollten Sie genau prüfen, ob alle gewünschten Gegenstände bzw. Sachwerte in Ihrer Police eingeschlossen sind, ob Ihre Versicherungssumme gut gewählt ist und Sie bei Ihrem derzeitigen Versicherer nicht zu viel bezahlen. Gehen Sie am Besten die folgenden Fragepunkte genau durch.Sind wesentliche Schadengegenstände in der Police erfasst?
Informieren Sie sich im Zweifelsfall genau, ob Nebengebäude und Garagen sowie Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Satelliten- oder elektrische Anlagen in ihre Gebäudeversicherung eingeschlossen sind, denn dies ist nicht garantiert der Fall.
Stimmt die Höhe der Versicherungssumme?
Achten Sie beim Versicherungsabschluss für Ihr Wohngebäude auf Versicherung des so genannten gleitenden Neuwertes, denn nur so können Sie nach einer Zerstörung Ihres Eigentums die Wiederaufbaukosten zu aktuellen Preisen einfordern. Bei Hausratversicherungen bieten die Versicherungen folgende Faustregel an: Wohnfläche in qm x (600-750) Euro.
Sind Sie im Besitz besonders teurer Einrichtungsgegenstände oder leben Sie eher spartanisch, dann lohnt sich ein genaues Durchrechnen und die entsprechende Korrektur des Richtwertes nach oben bzw. unten. Wertsachen wie Schmuck, Sparbücher oder Wertpapiere müssen zum Richtwert hinzugerechnet werden. Sonst sind sie nur bis zu 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme enthalten.
Ist der Anbieter günstig?
Hausrat- und Gebäudeversicherungen unterscheiden sich kaum im Grundpaket, aber gewaltig im Preis. Ein Vergleich lohnt sich deshalb allemal. Die Versicherungskosten richten sich nach Wohnungsgröße und Wohnort. Entscheidend ist, ob Sie etwa in einer noblen Wohngegend wohnen – dort zahlen sie mehr – oder in einem durch Unwetter besonders gefährdetem Gebiet, wo Sie ebenfalls tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Einschätzung der Gebiete nach den benannten Kriterien kann von Versicherer zu Versicherer etwas differieren, was zu Preisunterschieden führt.
Grundsätzlich sollte die Hausratversicherung auch in einer teuren Wohngegend nicht mehr als 2 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Wollen Sie Wertsachen extra versichern, lassen Sie sich ein konkretes Angebot machen und vergleichen Sie mehrere Anbieter. Wünschen Sie eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutz über den Grundschutz hinaus, bieten die Versicherer meist Zusatzversicherungen im günstigen Paket an. Überprüfen Sie genau, welche Leistungen enthalten sind und vergleichen Sie auch hier mehrere Anbieter, denn es gibt erhebliche Unterschiede, sowohl im Preis als auch in den angebotenen Leistungen.
Empfehlenswert sowohl hinsichtlich der Prämienhöhe aber auch im Speziellen im Schadensfall sind sogenannte Eigenheimpolicen, bei denen alle Sparten in einer Police versichert werden können (Wohngebäude,-Hausrat,- Leitungswasser,- Elementarschäden etc.) mit sogenannter Allgefahrendeckung mit ausreichender Versicherungssumme und OHNE Kleingedrucktes (sogar für den Fall der groben Fahrlässigkeit ) versichert werden können.
Da ein Ansprechpartner für alle Bereiche hat man hier die Gewissheit im Schadensfall, nicht von Versicherer zu Versicherer verwiesen zu werden und man muss keine Angst haben, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, da ausgerecht dieser Part in der jeweiligen Police nicht mitversichert sein könnte.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihrer derzeitige Policen durch bzw. unterbeiten Ihnen preiswerte und dennoch leistungsstarke Angebote rund um das Thema Haus & Wohnen.